Bargeldabschaffung aufhalten? Staaten wären wohl machtlos!

09.03.2016

Angesichts der aktuellen Diskussion bezüglich einer möglichen Abschaffung des Bargeldes, will die österreichische Regierung schnell handeln. Sogar per Verfassung sollte das Bargeld geschützt werden. Nach deutlichen juristischen Bedenken ruderte die Regierung nun wieder etwas zurück. Details dazu haben wir im folgenden Beitrag zusammengefasst.

Bargeldabschaffung aufhalten? Staaten wären wohl machtlos!

Kaum ist derzeit die wohl kommende Abschaffung großer Geldscheine in der Diskussion, werden erste Stimmen laut, die mittel- bis langfristig eine komplette Abschaffung des Bargeldes befürchten. Fakt ist, dass der bargeldlose Zahlungsverkehr große Vorteile mit sich bringt – so zum Beispiel Bezahlungen mittels Kreditkarte. Allerdings ist auch klar, dass Bargeld gewisse Vorzüge für Bürger bietet, auf die diese nicht verzichten wollen. Bleibt aus Sicht solcher Verbraucher die Hoffnung, dass sich zumindest einzelne Staaten gegen eine mögliche EU-weite Abschaffung von Bargeld stemmen könnten. Doch nach Ansicht eines führenden österreichischen Verfassungsrechtlers wäre dies juristisch gar nicht möglich.

Österreich tritt diesbezüglich als Vorreiter auf. Die derzeitige Regierung will eine mögliche Abschaffung des Bargeldes mit allen Mitteln verhindern. Es existieren Pläne, das Bargeld sogar in den Verfassungsrang zu erheben. Finanzminister Schelling brachte dazu einen Ministerratsvortrag ein, in dem die Regierung das Bargeld für „schützenswert“ erklären sollte. Zudem solle sich das Land verpflichten, Bargeld in jedem Fall zu erhalten. Nach Ansicht von Reinhold Lopatka, einem Parteikollegen Schellings und Obmann des ÖVP-Parlamentsklubs, wäre die Abschaffung des Bargeldes damit sogar EU-weit vom Tisch. Denn die bedürfe einer einstimmigen Entscheidung des EU-Rates. Die geplante Verfassungsänderung Österreichs würde nach Ansicht Lopatkas die Bundesregierungsmitglieder binden, im EU-Rat einer Abschaffung des Bargelds nie zuzustimmen.



Österreichs vorgehen juristisch nicht gedeckt

Aus Expertensicht ist die Ansicht des Politikers allerdings nicht ganz nachvollziehbar. „Völliger Unsinn. Nationalstaaten können eine Bargeld-Abschaffung, sollte sie auf EU-Ebene entschieden werden, selbst mit einem Verfassungsgesetz nicht verhindern. Europarecht geht nationalem Recht vor, auch nationalem Verfassungsrecht“, so Heinz Mayer, Österreichs führender Verfassungsrechtler und ehemaliger Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni in Wien



Nachbesserungen sind bereits erfolgt

Vermutlich nicht zuletzt wegen der Kritik Mayers gab es jüngst bereits wieder Änderungen der Regierungspläne. Die Regierung hat sich auf einen Kompromiss geeinigt. Konkret geht es um einen unverbindlichen „Entschließungsantrag für den Erhalt des Bargelds durch den Nationalrat“. In dem Papier wird die Regierung aufgefordert, sich „auf allen Ebenen der Europäischen Union und der internationalen Staatengemeinschaft dafür einzusetzen, dass weiterhin der uneingeschränkte Zahlungsverkehr mit Euro-Banknoten und -Münzen durch keine Maßnahmen eingeschränkt und das Bargeld als Zahlungsmittel beibehalten wird.“

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