Haftstrafe für Einsatz gefälschter Kreditkarten

16.10.2015

Ein durchaus erwähnenswerter Fall von Kreditkartenbetrug wurde nun vor dem Amtsgericht Erding verhandelt. Drei Männer aus Malaysia hatten in München über 40 gefälschte Kreditkarten eingesetzt – mit nur mäßigem Erfolg. Dennoch resultierte die Aktion in Haftstrafen. Details dazu erfahren Sie hier.

Haftstrafe für Einsatz gefälschter Kreditkarten

Immer wieder kommt es zu Betrug im Zusammenhang mit Kreditkarten. Zwar besteht für uns Bürger eine Haftungsbegrenzung, falls wir unsere Kreditkarte verlieren sollten oder es gar zum Missbrauch nach Diebstahl kommt. Allerdings entsteht im Fall der Fälle natürlich trotzdem ein durchaus ärgerlicher Schaden. Nicht zuletzt ist es ja grundsätzlich schlimm genug, als Betroffener aufgrund krimineller Machenschaften auf dem Selbstbehalt der Haftungsbegrenzung sitzen zu bleiben. Im Regelfall liegt dieser bei immerhin 50 Euro. Ja nach Anbieter können allerdings auch 250 Euro festgelegt sein.



Betrüger geschnappt

Ein besonders dreister Fall wurde nun vor dem Amtsgericht Erding verhandelt. Drei Männer aus Malaysia waren nachweislich nach München gereist, um mittels gefälschter Kreditkarten Umsätze zu tätigen. Vor allem um Schmuck ging es den Kriminellen im Alter von 35, 47 und 49 Jahren. Zwei der Männer gaben als Grund für ihr Handeln an, aufgrund finanzieller Schwierigkeiten im Heimatland hoch verschuldet zu sein. Einer gab vor, dringend Geld für eine Operation seiner Mutter zu benötigen und deshalb die Straftat begangen zu haben. 

Nach Angaben der Männer wurden diese bereits im Heimatland von Geldleihern mit den gefälschten Kreditkarten ausgestattet und hatten den Auftrag erhalten, damit Umsätze in Deutschland zu tätigen. Kennengelernt hätten sich die drei Männer erst während des Fluges, der in Wien endete. Von dort aus sollten Sie mit dem Zug nach München weiterreisen und Käufe in ebenfalls vorgegebenen Geschäften vornehmen.

Der Betrug flog allerdings recht schnell auf. Die gefälschten Karten machten die meisten Händler stutzig. Fast alle Lesegeräte der Geschäfte akzeptierten die vorgelegten Kreditkarten nicht, woraufhin die Kriminellen immer wieder neue Karten zur Zahlung übergaben. Die drei Männer versuchten es scheinbar auch in anderen Geschäften immer wieder. Denn nach Angaben von American Express, Visa und Mastercard gegenüber der Polizei wurden innerhalb von nur zwei Tagen insgesamt 59 Transaktionsversuche mit den betreffenden Karten veranlasst. Nur zwei Mal hat das Ganze funktioniert und so Ware im Gegenwert von „nur“ 1.700 Euro erbeutet. Nach Auskunft der Polizei wäre allerdings ein Schaden von immerhin 50.000 Euro entstanden, wenn die Lesegeräte alle versuchten Zahlungen zugelassen hätten – eine stolze Summe. Nach mehreren Anzeigen wurden die Betrüger schließlich am 18. April am Flughafen im Erdinger Moss verhaftet.



Unkomplizierte Verhandlung

Sicher auch angesichts der vergleichsweise klaren Beweislage machten es die Verteidiger der drei Männer dem Amtsgericht Erding leicht. Gegen ein Geständnis der drei Angeklagten hatte das Schöffengericht unter der Leitung von Richterin Seefelder ein vergleichsweise überschaubares Strafmaß zwischen zwei Jahren und zwei Jahren und neun Monaten Haft in Aussicht gestellt. Aufgrund dieser Einigung konnte auf die Vorladung der vom Betrug betroffenen Ladenbesitzer als Zeugen verzichtet werden. Lediglich der mit der Ermittlung beauftragte Polizist wurde vom Gericht angehört. Dieser erläuterte vor allem technische Hintergründe zu den gefälschten Kreditkarten. Und gab zudem den interessanten Hinweis, dass die Angeklagten im Besitz von drei Lufthansa-Tickets für den Weiterflug nach Luxemburg waren. Vermutlich deshalb, um auch dort betrügerisch aktiv zu werden. 

Das Gericht sah die Vorwürfe gegenüber den Männern aus Malaysia schließlich als bewiesen an und verurteilte sie zu je zwei Jahren und drei Monaten Haft wegen bandenmäßigen Betruges. Dabei wird allerdings die bisher verstrichene Zeit der Untersuchungshaft angerechnet – immerhin ein knappes halbes Jahr.