Konto- und Kreditkarten am Geldautomaten - Wie man sich vor Betrügern schützt

31.12.2015

Immer öfter setzen Verbraucher im Alltag ihre Karte zur Bezahlung oder zur Bargeldbeschaffung ein. Ein Trend, der Vorzüge aber auch Gefahren mit sich bringt. Was Karteninhaber deshalb aus Sicherheitsgründen unbedingt beachten sollten, haben wir im folgenden Artikel zusammengefasst.

Konto- und Kreditkarten am Geldautomaten - Wie man sich vor Betrügern schützt

Viele Inhaber von Bankkonten verfügen fast täglich über Bargeld am Geldautomaten. Zumindest mehrfach pro Woche hebt der Großteil der deutschen Bürger Geld ab. Dabei läuft in den allermeisten Fällen alles reibungslos. Doch obwohl die Automaten derzeit durchaus wieder sicherer geworden sind, kommt es immer wieder zu Manipulationen der Geräte durch Kriminelle. Deren Ziel ist es, in den Besitz fremder Kartendaten zu Missbrauchszwecken zu gelangen. Deutsche Inhaber klassischer Kontokarten und Kreditkarten sollten deshalb immer wachsam sein. Auch deshalb, weil sie im internationalen Vergleich als relativ bonitätsstark gelten. Das macht deutsche Karten bei Betrügern nur noch begehrter.

 

Verdeckte Kartenkopie am Automaten

Die meisten der Deutschen haben sicher gewisse Grundregeln, was den Umgang mit ihren Karten angeht, im Kopf. So ist wohl jedem Kartennutzer bekannt, dass Karte und gegebenenfalls notierte PIN nie zusammen in der Geldbörse aufbewahrt werden sollten. Und auch die Mitteilung von sensiblen Kreditkartendaten per E-Mail an Dritte und Ähnliches gehört zu den Dingen, die wohl fast alle Bürger unterlassen.

Das sogenannte Skimming jedoch gehört zu den etwas ausgeklügelteren Betrugsmaschen, die regelmäßig zu Schäden führen. Als Skimming wird die heimliche Anfertigung einer Kopie der Konto- oder Kreditkarte bezeichnet. Eine Betrugsmasche von Kriminellen, die zum Beispiel an manipulierten Geldautomaten möglich ist. Dafür bringen diese ein getarntes Kartenlesegerät am betreffenden Automaten an. Zusätzlich wird eine kleine Kamera oder ein Aufsatz auf das Eingabefeld für die PIN montiert. Auf diese Weise werden die benutzten Karten schließlich kopiert und die dazu eingegebene Geheimzahl ausgespäht. Karte und PIN sind anschließend in krimineller Hand.

Julia Topar vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin rät Verbrauchern deshalb, bei einer PIN-Eingabe am Bezahlterminal oder Geldautomaten immer die Hand über die Zifferntasten zu halten. So können Dritte die eingegebene Nummer nicht sehen oder gar filmen. Zudem sollten Bank- und Sparkassenkunden achtsam bei der Verfügung von Bargeld sein. Im Falle von Auffälligkeiten am Automaten sollte sofort ein Bankmitarbeiter informiert werden. Auch die Polizei nimmt alternativ entsprechende Hinweise entgegen. Von einer zwischenzeitlichen weiteren Nutzung des betreffenden Automaten rät Topar ab – bis die Auffälligkeiten geklärt wurden. „Geldautomaten im Außenbereich sollten gerade an Wochenenden gemieden werden, da sie von Betrügern leichter manipuliert werden können als Automaten im Bankinnern“, so Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dazu.

 

Anschließend oft Abhebungen im Ausland

Ist eine Konto- oder Kreditkarte erst einmal heimlich kopiert worden, kann es für den jeweiligen Kontoinhaber sehr unangenehm werden. In vielen Fällen erfolgen anschließend Bargeldverfügungen an ausländischen Automaten. Das deshalb, weil dort oftmals nicht die Echtheit der eingesetzten Karte überprüft wird. Deshalb rät Markus Feck Kontoinhabern zur regelmäßigen Überprüfung der Kontobewegungen. Dies kann per Kontoauszug oder auch mittels Online-Banking erfolgen. Sollten merkwürdige Auszahlungsbuchungen auftreten, ist dringend eine Kartensperrung anzuraten. Eine solche Sperrung können Kunden unkompliziert und kostenfrei unter der Telefonnummer 116 116 veranlassen – rund um die Uhr.

„Betrugsopfer sollten daneben auch unbedingt Anzeige bei der Polizei gegen unbekannt stellen“, ergänzt der Düsseldorfer Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thomas Meschede. Denn in den meisten Fällen ausgespähter Kontodaten kommt dann die jeweilige Bank bei aufgetretenen Schäden auf. Anders verhält es sich jedoch, wenn die Schädigung durch grob fahrlässige Handlungen des Kunden entstand oder zumindest begünstigt wurde. War beispielsweise nachweislich die PIN-Nummer auf einer gestohlenen Karte notiert, können Kunden allenfalls auf Kulanz ihres Bankhauses hoffen.