Kreditkarte kündigen – So geht’s!

19.11.2015

Kreditkarten sind auf dem Vormarsch. Ein Grund dafür liegt nicht zuletzt in der Begrenzung der Einsatzgebühren solcher Karten seitens der EU. Die Akzeptanz von Kreditkarten nimmt dadurch zwangsläufig zu. So besitzen auch hierzulande viele von uns Bürgern bereits ihre eigene Kreditkarte – mit steigender Tendenz. Doch trotzdem kann es durchaus sein, dass sich Verbraucher wieder von ihrer Karte trennen möchten – zum Beispiel auch im Rahmen eines Anbieterwechsels. Bei der Kündigung bestehender Kreditkarten sollten Sie verschiedene Dinge beachten. Welche das sind, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Kreditkarte kündigen – So geht’s!

Die Angebote rund um Kreditkarten sind vielfältig. So existieren mittlerweile auch dutzende Karten, die ganz ohne anfallende Grundgebühr angeboten werden. In diesen Fällen und auch falls eine bestehende Karte eventuell gar nicht mehr benötigt wird, empfiehlt sich eine Kündigung bisheriger Karten – vor allem, sofern dadurch Kosteneinsparungen möglich sind. Dank neuer gesetzlicher Regelungen sind Kündigungen von Kreditkarten recht unkompliziert geworden.



Neue Richtlinie schafft Vereinfachungen

In der Vergangenheit mussten wir Verbraucher meist eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Vertragslaufzeitende einhalten, wenn wir unsere Kreditkarte kündigen wollten. Diese Laufzeit betrug dabei meist ein Jahr. Bereits seit Ende September 2009 allerdings sind solche Laufzeiten nicht mehr zulässig. Seitdem können wir Bürger unsere Karten regulär zum Ende eines jeden Monats zurückgeben, was unsere Flexibilität maßgeblich erhöht. Diese Regelung betrifft alle Typen von Kreditkarten. So sind demnach zum Beispiel auch Prepaid-Kreditkarten praktisch jederzeit kündbar.



Kündigung auf schriftlichem Wege

Wie bei fast allen Verträgen üblich, sollte auch die Kündigung Ihrer Kreditkarte schriftlich erfolgen. Sollten Sie das Angebot einer Bank vor Ort nutzen, ist die Rückgabe Ihrer Karte einfach am Schalter Ihres Kreditinstitutes möglich – ein sehr unkomplizierter Weg der Kündigung. Ein entsprechendes vorausgefülltes Kündigungsformular bekommen Sie in diesem Fall meist sofort vorgelegt. Nutzen Sie Kreditkarte einer Direktbank, verhält es sich etwas anders. In diesem Fall können Sie formlos oder mithilfe einer von der Bank online zur Verfügung gestellten Vorlage kündigen. Anschließend müssen Sie das Schreiben Ihrem Kartenanbieter zukommen lassen. Setzen Sie ein formloses Kündigungsschreiben auf, muss dieses alle relevanten Daten enthalten, die Ihr Kartenanbieter benötigt. Neben Ihren persönlichen Angaben wie zum Beispiel Ihre aktuelle Adresse gehören dazu auch Ihre Kreditkartennummer und Ihre Kundennummer. 

Vor der Veranlassung einer Kündigung gilt es grundsätzlich zu klären, ob Sie Ihre Kreditkarte dazu wieder vorlegen müssen oder diese direkt vernichten können. Aus Vereinfachungsgründen ist in der Praxis Letzteres mittlerweile üblich. Zur Sicherheit sollten Sie diesbezüglich jedoch noch einmal nachzufragen.



Erstattung von gezahlten Gebühren

Zahlen Sie für Ihre Kreditkarte eine jährliche Grundgebühr, wird Ihnen diese in der Praxis meist im Voraus in Rechnung gestellt. Kündigen Sie eine solche Karte nicht exakt zum Fälligkeitstermin dieser Gebühr, kommt es zwangsläufig zu einer Überzahlung. Nach aktueller Rechtslage haben Sie in diesem Fall Anspruch auf eine Erstattung der zu viel entrichteten Betrages. Grundlage dafür ist die Festlegung in Paragraf 675 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): „Im Fall der Kündigung sind regelmäßig erhobene Entgelte nur anteilig bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags zu entrichten. Im Voraus gezahlte Entgelte, die auf die Zeit nach Beendigung des Vertrags fallen, sind anteilig zu erstatten.“ Sofern Sie für Ihre zu kündigende Kreditkarte eine Jahresgebühr entrichten mussten, sollten Sie Ihren Kartenanbieter innerhalb des Kündigungsschreibens auch zur Erstattung der im Voraus gezahlten Gebühr auffordern.

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