Kreditkarte: Was tun bei Falschbuchungen?

07.12.2015

Kreditkarten sind durchaus praktisch und aus unserem Alltag kaum noch wegzudenken. Aber im Rahmen ihrer Nutzung kann es zu Fehlern oder gar kriminellen Abbuchungen kommen. Was in solchen Fällen zu tun und worauf generell zu achten ist, haben wir im folgenden Artikel zusammengefasst.

Kreditkarte: Was tun bei Falschbuchungen?

Kreditkarten sind bei deutschen Verbrauchern mittlerweile sehr beliebt. Immer öfter kommen sie im Alltag zum Einsatz. Selbst die bekanntesten großen Discounter akzeptieren seit Mitte dieses Jahres Kreditkarten. So einfach die Bezahlung mittels Kreditkarte ist, so sorgfältig sollten Bürger damit jedoch umgehen. Um finanzielle Schäden zu vermeiden, gilt es, die mittels Karte getätigten Buchungen regelmäßig zu überprüfen.

Kontoauszug gibt Aufschluss

Nutzen Bürger eine Kreditkarte, sind sie vertraglich zur Sorgfalt verpflichtet. Dazu gehört es vor allem, den regelmäßigen Kontoauszug des Kartenkontos zu prüfen. Finden sich dort nicht nachvollziehbare Buchungen, können diese die Auswirkungen von Fehlern oder gar von Betrug sein. Buchungen von unbekannten Unternehmen, Belastungen mit falschen Beträgen oder Doppelbuchungen sollten sofort der jeweiligen Kreditkartengesellschaft gemeldet werden. Solche Reklamationen sind im Regelfall telefonisch, per E-Mail oder mittels Online-Banking möglich. Berechtigte Reklamationen müssen dabei begründet werden. Die Kartengesellschaften streben in diesen Fällen eine Klärung an. Gegebenenfalls kann eine Erstattung der Buchungssumme erfolgen.

Über Haftungsbegrenzung und Selbstbehalt

In aller Regel müssen Inhaber von Kreditkarten nicht befürchten, auf dem eventuell entstandenen Schaden sitzen zu bleiben. Das ist zumindest dann der Fall, wenn es im Rahmen eines Kartenmissbrauchs zu einer „unverzüglichen Sperrung“ der jeweiligen Karte kam. Das bedeutet, dass sorgfältige Karteninhaber, die den Verlust bzw. Diebstahl ihrer Karte ohne absichtliche Verzögerung melden, im Fall der Fälle nur sehr begrenzt haften. Je nach vertraglicher Vereinbarung müssen Karteninhaber dann nur einen festgelegten Pauschalbetrag übernehmen. In der Praxis liegt dieser oftmals bei 50 Euro.

Besondere Vorsicht nach Reisen

Gerade nach dem Urlaub im Ausland sollten Kreditkarteninhaber besonders aufmerksam sein. Das Kartenkonto einer dabei eingesetzten Kreditkarte sollte regelmäßig eingesehen werden. Ein entsprechender Online-Zugang erleichtert diesen Schritt erheblich. Eine sorgfältige Überprüfung ist vor allem dann umso wichtiger, wenn die Kreditkarte auch an ausländischen Geldautomaten eingesetzt wurde. Diese sind nachweislich öfter manipuliert, als man es von inländischen Geräten kennt. Entsprechend höher ist das allgemeine Risiko eines anschließenden Kartenmissbrauchs.