Extragebühren bei der Deutschen Bahn für Zahlungen mit Kreditkarte und Paypal

08.11.2014

Seit dieser Woche werden Sie als Kunden der Deutschen Bahn erneut zur Kasse gebeten, wenn Sie Ihre Fahrkarten per Kreditkarte oder Paypal bezahlen wollen. Das neu eingeführte Zahlungsmittelentgelt wird ab einem Buchungswert von 50 Euro erhoben.

Bahnkunden, die ihre Fahrkarten bei der Deutschen Bahn mit Paypal oder Kreditkarte (Mastercard oder VISA Kreditkarte) bezahlen möchten, müssen seit dieser Woche mit einem zusätzlichen Entgelt für diese Zahlarten rechnen.
Die Deutsche Bahn beaufschlagt Zahlungen ab einem Buchungswert von 50 Euro mit der erwähnten Gebühr. Die Gebühr muss für den Kauf von Bahncards oder Fernreisetickets entrichtet werden und ist auf maximal drei Euro begrenzt.
Natürlich bietet die Bahn als Alternative auch kostenlose Bezahlmethoden an, dazu zählen Lastschrift und Sofortüberweisung. Kunden, welche ihre Bahncard oder die Fahrkarten in den DB Reisezentren und an Automaten mit Bargeld oder EC-Karte bezahlen, werden vom Zahlungsmittelentgelt verschont.

Das Zahlungsmittelentgelt staffelt sich nach dem Einkaufswert.  Bei einem Ticketpreis von 74,99 Euro muss der Kunde bei Kreditkartenzahlung eine Zusatzgebühr von 50 Cent entrichten. Ab einem Buchungswert von 300 Euro wird für die Zahlung per Kreditkarte oder Paypal eine Gebühr von drei Euro fällig, dies ist aber die Höchstgrenze.

Für die Einführung des neuen Zahlungsmittelentgeltes nennt die Deutsche Bahn den Grund, dass es zu stark gestiegenen Gebühren bei den Kreditkartenanbieten gekommen ist, welche dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden.
Bei der Summe soll es sich mittlerweile um einen zweistelligen Millionenbetrag handeln.
Bahnkunden können diese Gebühr umgehen, wenn sie auf kostenlose Zahlungsmethoden (Lastschrift und Sofortüberweisung) ausweichen.
In den DB-Reisezentren und am Fahrkartenautomaten kann in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden, ohne dass eine Zusatzgebühr anfällt.

Viele Bahnkunden, dürften die Mehrkosten sauer aufstoßen, dennoch sind diese rechtlich in Ordnung.  Den Kunden dürfen mit der Mehrbelastung allerdings nur die Kosten weitergegeben werden, welche dem Unternehmen auch tatsächlich entstehen. Verbraucherschützer könnten im Zweifel an den tatsächlichen Kosten von der Deutschen Bahn eine Aufstellung ihrer Kosten verlangen.