Kreditkarten: Mögliche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit

25.01.2016

Für viele Bezahlvorgänge ist es praktisch, eine Kreditkarte zu besitzen. Diese bieten verschiedene Vorzüge und ermöglichen so manche Transaktion gar erst. Die Nutzung einer solchen Karte setzt jedoch auch Sorgfalt ihres Inhabers voraus. Denn Kreditkarten sind bei Gaunern äußerst beliebt. Mit vergleichsweise einfachen Regeln können Verbraucher die Sicherheit rund um ihre Karte deutlich erhöhen. Welche das sind, ist im folgenden Artikel zusammengestellt.

Kreditkarten: Mögliche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit

Betrüger können überall lauern. Vor allem in Zeiten der zunehmenden Nutzung des Internets hat man diesen Eindruck. Und das hängt sicher nicht nur mit lückenloser Berichterstattung über vorgefallene Betrugsfälle zusammen. Deshalb ist es wichtig, dass Inhaber von Kreditkarten stets sorgfältig handeln. Bereits einfache Maßnahmen können die Sicherheit im Alltag erhöhen. Möglicher Betrug kann auf diese Weise verhindert oder den Kriminellen zumindest deutlich erschwert werden.



Tipps rund um die Kartensicherheit

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, dass sich Verbraucher bereits im Rahmen einer Kreditkartenbeantragung Gedanken über ein zu ihnen passendes Verfügungslimit machen. Dieses wird für jede klassische Kreditkarte individuell festgelegt und stellt den pro Abrechnungszeitraum (meist monatlich) maximalen Belastungsbetrag der Karte dar. Freilich ist ein zu niedriges Limit sehr unpraktisch, da die Kreditkarte dann nicht so genutzt werden könnte wie geplant. Ein zu hohes Limit bringt im Fall der Fälle jedoch meist höhere Schadenssummen mit sich, die es zu vermeiden gilt.

Bürger, die ihre neue Kreditkarte erhalten, sollten diese am besten sofort auf der Rückseite unterschreiben. Dies erschwert Fremden den Einsatz der Karte im Handel, da die Unterschrift im Rahmen der Bezahlung zumindest optisch abgeglichen wird. Darüber hinaus darf die zugesendete Geheimzahl nirgends notiert werden – weder auf der Karte noch auf einem separaten Zettel in der Geldbörse. 

Bei einigen Bezahlvorgängen ist das Terminal für die Kartenzahlung gegebenenfalls nicht im Blickfeld des Karteninhabers – zum Beispiel in Restaurants. Soll dort die Kreditkarte ausgehändigt werden, ist es ratsam, nach Möglichkeit zusammen mit dem Kassierenden zum Terminal zu gehen und dort die Bezahlung zu beobachten. Die Kreditkarte sollte Dritten grundsätzlich nie unbeaufsichtigt überlassen werden. Denn im Extremfall ist innerhalb kürzester Zeit die Erstellung einer Kopie der Karte für Missbrauchszwecke möglich.

Die regelmäßige Überprüfung aller Transaktionen des Kartenkontos gehört zur verantwortungsvollen Nutzung einer Kreditkarte. Alle Buchungen auf dem Kontoauszug sollten am besten mit den aufgehobenen Kassenbelegen der Kartenzahlung abgeglichen werden. Differenzen oder sonstige Ungereimtheiten sollten der Kartengesellschaft gemeldet werden, die sich dann um eine Klärung bemüht. Übrigens sind Karteninhaber ohnehin dazu verpflichtet, mögliche Beanstandungen schnellstmöglich zu melden. Ebenso wie zur Kartensperrung im Verlustfall. Die Sperre einer Kreditkarte ist unter der Nummer 116 116 möglich – bundesweit gebührenfrei. Bei Anrufen aus dem Ausland muss die 0049 vorgewählt werden.



Haftungsbegrenzung schützt bedingt

Inhaber von Kreditkarten haften für entstandene Schäden nicht vollumfänglich. Eine Haftungsbegrenzung von meist pauschal 50 Euro senkt das Nutzerrisiko deutlich. Allerdings kann dieser Wert je nach Anbieter auch anders festgelegt sein. Voraussetzung für die Begrenzung der Inhaberhaftung ist eine unverzügliche Sperrung der betreffenden Karte im Verlustfall. Dies bedeutet, dass die Karte „ohne schuldhaftes Verzögern“ ihres Inhabers gesperrt wurde – zum Beispiel über die erwähnte Hotline.