Kreditkarten: Über Datensicherheit und möglichen Missbrauch

24.11.2015

Wir Bürger zahlen immer öfter mit Karte. Vor allem Kreditkarten werden immer beliebter. Doch wussten Sie, dass wir bei Bezahlvorgängen immer auch Spuren in Form von privaten Daten hinterlassen? Mehr interessante Details dazu finden Sie im folgenden Artikel. 

Kreditkarten: Über Datensicherheit und möglichen Missbrauch

Obwohl wir Bürger hierzulande noch vergleichsweise stark am Bargeld hängen, scheint dieses immer weiter an Bedeutung zu verlieren. Im Gegenzug nimmt der Umfang der getätigten Bezahlvorgänge mittels Konto- und Kreditkarte stetig zu. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Kartenzahlung ist im Alltag meist deutlich bequemer für uns Verbraucher als der Einsatz von Bargeld. Auch eine gewisse Zeitersparnis geht damit oftmals einher. Im Rahmen von Online-Einkäufen gibt es manchmal sogar gar keine andere Alternative als die Kartenzahlung.

Allerdings müssen wir Nutzer uns immer darüber im Klaren sein, dass wir sensible Daten preisgeben, wenn wir mit unserer Konto- oder Kreditkarte bezahlen. Nach Aussagen von Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen müssen diese Daten grundsätzlich so gespeichert werden, dass sie nicht in falsche Hände gelangen können. Eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht, wie die Praxis in der Vergangenheit gezeigt hat. Deshalb sollten wir Verbraucher immer sorgsam und achtsam sein, wenn es um den Einsatz einer Karte zu Bezahlzwecken geht.

 

Vorsicht bei der Preisgabe von Daten

Eine einhundertprozentige Sicherheit bezüglich unserer privaten Daten haben wir Verbraucher wie erwähnt im Rahmen einer Kartenzahlung nie. Dabei muss es aber nicht immer gleich um Datendiebstahl und dessen Missbrauch gehen. Auch Informationen rund um unser Kaufverhalten gehören dazu. „Wer nicht will, dass Dritte wissen, wo ich was zahle, muss mit Bargeld einkaufen“, so Markus Feck. Wer keine Preisgabe von Daten möchte, kommt also um eine Bezahlung in bar praktisch gar nicht herum. Aber auch unabhängig von möglichen Auswertungen unseres Kaufverhaltens sollten wir Bürger immer sparsam mit der Weitergabe von sensiblen Daten sein – auch aus Sicherheitsgründen.

 

Sicherheit beim Kauf im Internet

Grundsätzlich sollten Sie Ihre Karten möglichst nur bei eindeutig seriösen Händlern einsetzen. Dies können Shops sein, mit denen Sie bereits in der Vergangenheit positive Erfahrungen gemacht haben. Auch Siegel wie beispielsweise das von „Trusted Shops“ können als ein positiver Indikator dienen. Nach Ansicht von Markus Fleck sollten wir Bürger unabhängig davon immer auf eine gesicherte Verbindung im Rahmen des Bezahlvorganges mit Karte achten. „Diese erkennen Sie an dem Schlosssymbol in der Adress-Eingabe-Leiste“, so der Experte der Verbraucherschutzzentrale.

Zudem können zusätzliche Sicherungsmaßnahmen die Sicherheit unserer Bezahlung erhöhen. Das sogenannte „3DSecure“-Verfahren für Kreditkartenzahlung gehört beispielsweise dazu und wird bereits von vielen Shops eingesetzt. Dabei handelt es sich um ein Authentifizierungsverfahren, das die Eingabe eines zusätzlichen Passworts erfordert. Dadurch wird sichergestellt, dass allein der Inhaber der jeweiligen Kreditkarte die gewünschte Bezahlung durchführt. Mittels „3DSecure“ können die Betrugsrisiken nachweislich minimiert werden.

 

Was tun bei Missbrauch meiner Kreditkarte?

Vor allem Daten von Kreditkarten sind bei Kriminellen sehr beliebt. Ermöglichen sie doch einen vergleichsweise einfachen Missbrauch. Sollte Ihre Kreditkarte bzw. dessen Daten in falsche Hände gelangen, gilt es, schnell zu handeln. Informieren Sie Ihr Kreditinstitut bzw. Ihre Kartengesellschaft in diesem Fall unverzüglich. Der Anbieter veranlasst dann eine sofortige Sperrung der betroffenen Karte, die diese (zunächst) nutzlos macht.

Ein unverzügliches Handeln ist jedoch nicht nur allein deshalb nötig, damit möglicher (weiterer) Schaden abgewendet wird. Auch für die bei Kreditkarten geltende allgemeine Haftungsbeschränkung für Karteninhaber ist dies wichtig. Die Haftungsbeschränkung führt dazu, dass Sie als Betroffener nur bis zu einer gewissen Grenze für mögliche Schäden haften – meist 150 Euro je Fall. Die Voraussetzung dafür ist jedoch – wie erwähnt – die schnelle Anzeige eines Kartenverlustes oder möglicher Unregelmäßigkeiten.