Von Falschgeld, Falsifikaten und Blüten

25.11.2016

Aktuell hat die Polizei wieder eine Fälscherwerkstatt ausgehoben, in welcher falsche „Fuffziger“ hergestellt wurden. Hierbei handelt es sich wohl um ein einträgliches Geschäft, denn im Jahr 2015 wurden so viele falsche Euro-Banknoten aufgegriffen wie noch nie, besonders beliebt sind aktuell eben diese 50-Euro-Scheine.

Von Falschgeld, Falsifikaten und Blüten

Bei Falschgeld handelt es sich um Münzen und Geldscheine, welche gesetzliche Zahlungsmittel imitieren sollen. Als Falsifikate bezeichnet man Fälschungen im Allgemeinen und bei Blüten handelt es sich zwar umgangssprachlich um Falschgeld, aber im polizeilichen Amtsdeutsch sind Blüten nichts anderes als Spielgeld. In den „Richtlinien für den Nachrichtenaustausch bei Falschgelddelikten“ des Hessischen Landeskriminalamtes von 1985 heißt es: „Blüten sind Abbildungen/Nachahmungen von Banknoten, die ein- oder zweiseitig bedruckt sind, oft abweichende Druckbilder aufweisen und nach dem Willen des Herstellers nicht als Zahlungsmittel verwendet werden sollen.“

Fälscher produzierten im letzten Jahr mehr Falschgeld als 2002 (Einführung des Euros), insgesamt wurden 95.357 falsche Scheine in Deutschland entdeckt, darunter befanden sich auch 30- und 300-Euro-Scheine, welche es freilich so nicht gibt, aber dennoch in Supermärkten angenommen wurden. Die Europäische Zentralbank zählte im Jahr 2015 im kompletten Euro-Raum insgesamt sogar 899.000 falsche Scheine, dadurch entstand ein Schaden von gut 39 Millionen Euro. Für Falschgeld gibt es übrigens keinen Ersatz.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat bereits darauf reagiert und stellte die „Europa-Serie“ vor. Hierbei handelt es sich um fälschungssicherere Euro-Banknoten, welche schrittweise eingeführt werden. Seit dem 2. Mai 2013 ist der neue Fünfer im Umlauf, am 23. September 2014 folgte der Zehner, am 25. November 2015 der Zwanziger und im Frühjahr 2017 wird der Fünfziger ein besseres Gewand bekommen. Die alten Euro-Banknoten behalten ihre Gültigkeit und werden nach und nach von den Banken ausgetauscht.

Im Übrigen gibt es für Geldfälschung (§ 146 StGB) eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, außer bei gewerbsmäßiger Absicht oder als Mitglied einer Bande (die Geld fälscht), dann bekommt man einen Gefängnisaufenthalt von mindestens zwei Jahren.

Bildquellen:

Michaela Zimmermann / MZ-Datenservice