Wir sind alles nur Menschen und machen auch Fehler - Falschangaben in Auskunfteien!

19.06.2016

Vor einigen Tagen erregte die Meldung, dass die Stadtsparkasse Mönchengladbach versehentlich bei 70 Kunden negative Schufamerkmale an die Auskunftei übermittelte die Öffentlichkeit und Presse. Die Vereinfachung der Arbeitsabläufe mit EDV-technischer Unterstützung birgt nebst den vielen Vorteilen auch einige Risiken, wie das jüngste Ereignis zeigte, reicht schon ein Klick, um die Bonität eines Kunden drastisch herabzusetzen.

Wir sind alles nur Menschen und machen auch Fehler - Falschangaben in Auskunfteien!

Zwar sind die Auskunfteien stets bemüht eine gute und korrekte Datenqualität zu realisieren, aber da wo Menschen tätig sind, werden auch leider immer wieder Fehler gemacht. Recherchen von einigen Fachinstituten und Presseorganen ergaben teilweise hohe Fehlerquoten in den gespeicherten Informationen zum Kunden. Diese umfassten kleinere Datenpannen, wie zum Beispiel der Meldung einer Kontoneueröffnung, obwohl nur die Kontoart umgestellt wurde, bis hin zu gravierenden Negativmerkmalen, wie es jüngst der Sparkasse Mönchengladbach passierte.

Kostenlose Schufa-Auskunft anfordern

Verbraucher haben die Möglichkeit einmal jährlich eine kostenlose Schufa-Auskunft gem. § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes einzufordern. Hierbei erfährt der Verbraucher, welche Informationen vorhanden sind, woher die Informationen kommen und wer sie abgerufen hat. Doch Vorsicht! – Im Bestellformular gem. § 34 wird auch auf eine entgeltliche Variante für 24,90 € hingewiesen, wir empfehlen daher darauf zu achten, wo man unterschreibt und das Unterschriftenfeld für die entgeltpflichtige Variante leer zu lassen oder den Abschnitt durchzustreichen. Wurde die Vorgehensweise eingehalten, erhält man in einigen Tagen seine Auskunft per Post.

Achtung, Geoscoring!

Liegen nicht genug relevante Daten vor bedienen sich einige Auskunfteien auch gerne mal bei sogenannten Geoscoredaten, hierbei wird geprüft, ob die Nachbarn ihre Kredite und Rechnungen ordnungsgemäß tilgen. Ist dies nicht der Fall, kann sich dies auf die eigene Bonität negativ auswirken. Die Logik hinter dem Geoscoring ist, dass die Nachbarn eine „ähnliche“ wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besitzen. Das heißt man kann durch die Wahl seines Wohnorts nach zum Beispiel einem Umzug vom Bonitätsfaktor schlechter gestellt werden, ohne sich selbst etwas zu Schulden zu kommen lassen. Seit dem 1. April 2010 ist es gesetzlich untersagt, die Bonität ausschließlich auf Basis von Geoscoredaten zu ermitteln. Gerade Versandhäuser orientieren sich gerne an Geoscoredaten, so kann es gut möglich sein, dass man vor einem Wohnortwechsel überall problemlos Zahlungen auf Rechnungen erhalten hat und nach dem Umzug nur noch bei Zahlung per Vorkasse geliefert wird, da die neue Anschrift schlechte Geoscoredaten aufweist.

In der Politik und Medien wird diese Art der Bonitätsermittlung zum Teil heftig diskutiert. Kritiker werfen der Ermittlungssart vor diskriminierend zu sein, da man lediglich aufgrund seiner Anschrift benachteiligt werden kann. Wir empfehlen daher leider bei einem Wohnortwechsel auch einen Blick auf das soziale Umfeld einer neuen Anschrift zu werfen, um nicht Benachteiligungen ausgesetzt zu sein.

Es geht noch krasser - Social-Scoring!

Beim sogenannten Social-Scoring fließen sogar Daten, die das individuelle Surfverhalten eines Verbrauches betreffen sowie Daten aus sozialen Netzwerken in die Bonitätsbewertung mit ein. Die Schufa teilt hierzu mit, dass sie auf jene Art der Daten vollkommen verzichtet, bei den anderen Auskunfteien ist dies jedoch nicht zwingend der Fall.

Das Hochsetzen der Privatsphäreneinstellungen in sozialen Netzwerken sowie die Verwendung einer VPN-Software, welche keine Rückschlüsse mehr auf das Surfverhalten schließen lässt, können jedoch wirksam vor Social-Scoring schützen!

Wie korrigiert man fehlerhafte Daten?

Stellt man nach Erhalt der Auskunft fest, dass die Daten nicht korrekt sind, sollte man sich umgehend an die jeweilige Auskunftei wenden und diese auffordern die fehlerhaften Daten zu korrigieren. Dies kann zum Beispiel ein längst getilgter Kredit sein, welcher immer noch in der Verbraucherauskunft enthalten ist. Hierbei empfiehlt es sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Tilgungsfristen zu achten beziehungsweise sich vorab kundig zu machen. Weigert sich die Auskunftei kann bei der Schufa ein Ombudsmann hinzugezogen werden, Kontakt zu diesem erhalten die Verbraucher über die Domain: https://schufa-ombudsmann.de. Andere Auskunfteien stellen hingegen keinen Ombudsmann, hierbei empfiehlt es sich, sich an den ausgewiesenen Datenschutzbeauftragten der Auskunftei zu wenden.

Bildquellen:

ALLSEITS SICHER / Marc-Andre Schneider