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Nettokreditbetrag
Der Begriff Nettokreditbetrag beschreibt ist die ausgezahlte Summe eines Kredites an den Kreditnehmer.
Rechtlich festgelegt ist dies in den Regelungen zum Verbraucherdarlehensvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Folglich meint es den gesamten Darlehensbetrag (Bruttodarlehensbetrag) abzüglich aller anfallenden Kreditkosten.
Wenn ein Kunde ein Kredit aufnimmt und der gewünschte Kreditbetrag auf seinem Girokonto gutgeschrieben wird, dann erhält er also den Nettobetrag dieses Kredites.
Um es noch einmal zu veranschaulichen, der Nettokreditbetrag ist demnach nur die Kreditsumme, über die ein Kreditnehmer verfügen kann.
Zu den Kosten, die zusätzlich noch anfallen können, zählen unter Anderem:
- Bearbeitungsgebühr
- Kosten einer Restschuld- oder anderweitigen Versicherung
- Vermittlungskosten