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Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht ermöglicht es Verbrauchern einen bereits abgeschlossenen Vertrag wieder aufzulösen, geregelt ist diese Vorgehensweise im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, muss der Verbraucher dem Unternehmen lediglich seine Willenserklärung in Textform (Telefax, Brief oder E-Mail) übermitteln. Damit der Widerruf wirksam wird, muss dieser innerhalb der Widerrufsfrist bei dem Unternehmen eingehen.

Die Frist beginnt zu laufen, sobald dem Verbraucher eine Belehrung (Widerrufsbelehrung) in Textform zugeteilt wurde. Diese muss enthalten:

  • sein Widerrufsrecht
  • Name und Anschrift, an den der Widerruf gerichtet werden soll
  • Fristbeginn
  • Regelungen/ Hinweise zur Gestaltung und Begründung etc.


Grundsätzlich erlischt aber das Widerrufsrecht bei allen Verträgen sechs Monate nach Vertragsabschluss, sofern auch eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung stattgefunden hat.