Kreditkarte sperren

27.10.2011

Menschen mit krimineller Energie haben es immer öfter auf Kreditkarten abgesehen. Sollten Sie einen Missbrauch oder den Verlust Ihrer Kreditkarte feststellen, ist die allererste Maßnahme, die Kreditkarte sofort sperren zu lassen. Wurde die Sperrung der Kreditkarte veranlasst, ist diese nicht mehr nutzbar. Dies bedeutet, dass kein weiterer Missbrauch der Kreditkarte stattfinden kann. Damit endet auch die Haftung des Kreditkarteninhabers in Missbrauchsfällen.

Sollten dennoch Schäden nach der Sperrung mit der Kreditkarte verursacht werden, haftet der Anbieter der Kreditkarte. Allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme. Die Haftung wird nur dann übernommen, wenn dem Kreditkarteninhaber keine grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit der Kreditkarte unterstellt werden kann.
Wo kann man nun seine Kreditkarte sperren lassen? In Deutschland gibt es eine sogenannte zentrale Notrufnummer, welche kostenfrei angerufen werden kann. Die Nummer dient ausschließlich zum Sperren von Kreditkarten, Maestro-Karten (EC-Karte) und SIM-Karten von Mobiltelefonen.
 
Die Notrufnummer lautet: 116 116. Das Personal ist 24 Stunden jeden Tag im Jahr erreichbar.

Auch aus dem Ausland kann die Notrufnummer zum Sperren angewählt werden. Hierfür muss folgende Nummer verwendet werden: 0049 116 116. Wird ein Sperranruf aus dem Ausland getätigt, fallen allerdings entsprechende Telefongebühren an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Tarif des örtlichen Telefonanbieters.

Möchte man nicht die Notrufnummer verwenden, kann man seine Kreditkarte auch über seinen Bankberater sperren lassen. Hierbei sollte man allerdings beachten, dass dieser in der Regel nur während der Öffnungszeiten des Geldinstitutes erreichbar ist. Im Fall eines Diebstahls oder Missbrauchs sollte eine Sperrung aber unverzüglich erfolgen.

Ist vom Kreditkarteninhaber die Sperrung der Karte veranlasst worden, erhält man in der Regel von seiner Bank oder dem Kreditkartenunternehmen eine neue Kreditkarte. Bei dieser Karte handelt es sich dann um eine sogenannte Ersatzkarte. Ausgestellt wird die Ersatzkarte mit einer neuen Kreditkartennummer, Prüfziffer und PIN. Ebenfalls neu erstellt wird der 3D-Secure Code.

Ein wichtiger Hinweis: Eine Sperrung der Kreditkarte ist nicht mit der Kündigung des Kreditkartenvertrages gleichzusetzen. Bei der Kündigung der Kreditkarte wird der Kreditkartenvertrag endgültig aufgehoben.

Es gibt Angebote für Kreditkarten, die über ein Guthabenkonto verfügen. Befand sich zum Zeitpunkt einer Sperrung ein Guthaben auf diesem Konto, geht dieses nicht verloren. Das Guthaben wird entweder auf die neue Kreditkarte übertragen oder an den Kreditkarteninhaber ausgezahlt.

Weitere Informationen zum Verhalten im Diebstahl- oder Missbrauchsfall der Kreditkarte finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der kartenausgebenden Bank.