Wer haftet bei Kartenmissbrauch?

Stand: 04.06.2020

Karteninhaber haften vor einer Sperre nicht für nicht autorisierte Aufträge aufgrund missbräuchlicher Nutzung von PIN oder TAN für den der Hanseatic Bank hierdurch entstandenen Schaden. 

Der Hauptkarteninhaber haftet jedoch vollumfänglich, wenn er oder ein Partnerkarteninhaber in betrügerischer Absicht gehandelt oder den Schaden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung seiner Sorgfaltspflichten herbeigeführt hat.

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1 Mit der Deutschland-Kreditkarte Classic der Hanseatic Bank kann an Geldautomaten weltweit gebührenfrei Bargeld abgehoben werden. Zusätzlich zum Auszahlungsbetrag können Geldautomatenbetreiber individuelle Entgelte erheben, auf die die Hanseatic Bank keinen Einfluss hat. Derzeit ist dies nur im Ausland der Fall.

2 Neukunden können den offenen Rechnungsbetrag in den ersten drei Monaten zinsfrei in Teilbeträgen zurückzahlen. Dies gilt für alle Umsätze innerhalb des Verfügungsrahmens, die in den ersten 3 Monaten nach Kreditkarteneröffnung getätigt werden. Nach Ablauf der 3 Monate fallen bei Teilzahlung die vertraglichen Zinsen an. Bonität vorausgesetzt. Als Neukunden zählen Antragsteller, die in den 12 Monaten vor Abschicken des Online-Antrages nicht Inhaber eines Kreditkartenkontos bei der Hanseatic Bank gewesen sind.