Stand: 02.02.2016
Kreditinstitute sind durch das Bankgeheimnis dazu verpflichtet, Informationen, die Sie als Kunden betreffen, gegenüber Dritten geheim zu halten. Darunter zählt Vertrauliches über Ihre persönliche, wirtschaftliche und finanzielle Situation. Aber auch konkrete Informationen, die Ihre Geschäftsbeziehung zur Bank, das heißt Konten, Geldanlagen und anderes, betreffen, geheim zu halten. Das Bankgeheimnis findet auch dann noch Anwendung, wenn die Geschäftsverbindung zwischen Ihnen und dem Kreditinstitut bereits aufgelöst wurde.
Gegenüber Vertretern des Kunden, wie beispielsweise einem Insolvenzverwalter, einem Kontobevollmächtigten oder einem Erben, dürfen die Banken hingegen Auskünfte erteilen. Zudem können bestimmte gesetzliche Vorschriften die Verschwiegenheitspflicht der Institute außer Kraft setzen – zum Beispiel im Falle eines Strafverfahrens. So sind in Ermittlungsverfahren und Strafprozessen gegenüber dem Staatsanwalt bzw. dem Richter entsprechende Auskünfte über den Kunden zu erteilen.
Verletzt ein Kreditinstitut das Bankgeheimnis, ohne dass eine derartige Ausnahmesituation vorliegt, so stellt dies einen Vertragsbruch dar. Sie haben dann als Kunde das Recht, die Geschäftsbeziehung zur Bank fristlos zu kündigen und unter Umständen Schadensersatz zu fordern.
◀ Zurück* Neukunden, die eine Deutschland-Kreditkarte Classic online eröffnen, erhalten ein Startguthaben in Höhe von 15 € auf ihr Kreditkartenkonto gutgeschrieben, sofern die Karte zum Zeitpunkt der Auszahlung weder gekündigt noch storniert wurde. Die Voraussetzung für ein Bonusguthaben in Höhe von 15 € ist, dass innerhalb von 15 Tagen nach Kontoeröffnung mindestens drei Transaktionen mit einer Gesamthöhe von mindestens 15 € getätigt wurden. Geldabhebungen und Überweisungen auf das Referenzkonto sind von den Transaktionen ausgeschlossen. Die Auszahlung des Startguthabens erfolgt innerhalb von sechs Wochen nach Kontoeröffnung. Die Auszahlung des Bonusguthabens erfolgt innerhalb von sechs Wochen nach Durchführung der dritten Transaktion. Das Angebot gilt ausschließlich für Neukunden. Als Neukunde zählen Antragsteller, die in den zwölf Monaten vor Abschicken des Online-Antrags nicht Inhaber eines Kreditkartenkontos bei der Hanseatic Bank gewesen sind. Zeitraum der Aktion: Antragseingang vom 01.04.2026 bis 30.06.2026. Wir behalten uns vor, das Angebot zu ändern oder vorzeitig zu beenden.
1 Beim Karteneinsatz in Casinobetrieben, Lotteriegesellschaften und Wettbüros sowie die Nutzung von Wertpapierhandelsplattformen, dem Einsatz bei Finanzinstituten, für die Ausführung eines Geldtransfers und dem Kauf von Kryptowährungen fallen Gebühren an. Diese können dem Preisverzeichnis entnommen werden.
2 Die Mindestabhebesumme beträgt 50 €. Mit der Deutschland-Kreditkarte Classic der Hanseatic Bank kann an Geldautomaten im Ausland gebührenfrei Bargeld abgehoben werden. Zusätzlich zum Auszahlungsbetrag können Geldautomatenbetreiber individuelle Entgelte erheben, auf die die Hanseatic Bank keinen Einfluss hat. Bei den folgenden Händlern in Deutschland ist das Abheben kostenlos: Müller, dm, Rossmann, Aldi Süd, Famila, Markant und Netto Marken-Discount. (Hinweis: Angaben ohne Gewähr; meist muss ein Mindest-Einkaufswert überschritten werden; einzelne Händler können nicht teilnehmen)
3 Neukunden können den offenen Rechnungsbetrag in den ersten drei Monaten zinsfrei in Teilbeträgen zurückzahlen. Dies gilt für alle Umsätze innerhalb des Verfügungsrahmens, die in den ersten 3 Monaten nach Kreditkarteneröffnung getätigt werden. Nach Ablauf der 3 Monate fallen bei Teilzahlung die vertraglichen Zinsen an. Bonität vorausgesetzt. Als Neukunden zählen Antragsteller, die in den 12 Monaten vor Abschicken des Online-Antrages nicht Inhaber eines Kreditkartenkontos bei der Hanseatic Bank gewesen sind.