Gemeinschaftskonto

Stand: 02.02.2016

Bei einem sogenannten Gemeinschaftskonto handelt es sich um ein klassisches Girokonto, welches über mehrere Kontoinhaber verfügt. Es ist dabei zu beachten, dass jeder Kontoinhaber gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten auf diesem Girokonto haftet. Guthaben stehen beiden Inhabern gemeinschaftlich zu. Wird ein Gemeinschaftskonto als ODER-Konto geführt, ist jeder Kontoinhaber einzelverfügungsberechtigt und darf allein über Guthaben verfügen und eventuelle Kontokorrentkredite beanspruchen.

Bei einem UND-Konto dagegen sind die Kontoinhaber ausschließlich gemeinschaftlich verfügungsberechtigt. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass alle Transaktionen und Änderungen der Zustimmung aller Kontoinhaber bedürfen. Aus diesem Grund werden für diese Kontoführungsart keine Maestro-Karten mit uneingeschränkter Zahlungsfunktion und Kreditkarten ausgegeben. Guthabenzinsen auf einem Gemeinschaftskonto sind kapitalertragssteuerpflichtig, es sei denn, die Kontoinhaber sind Eheleute und gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. In einem solchen Fall sollte ein Freistellungsauftrag erteilt werden.

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1 Mit der Deutschland-Kreditkarte Classic der Hanseatic Bank kann an Geldautomaten weltweit gebührenfrei Bargeld abgehoben werden. Zusätzlich zum Auszahlungsbetrag können Geldautomatenbetreiber individuelle Entgelte erheben, auf die die Hanseatic Bank keinen Einfluss hat. Derzeit ist dies nur im Ausland der Fall.

2 Neukunden können den offenen Rechnungsbetrag in den ersten drei Monaten zinsfrei in Teilbeträgen zurückzahlen. Dies gilt für alle Umsätze innerhalb des Verfügungsrahmens, die in den ersten 3 Monaten nach Kreditkarteneröffnung getätigt werden. Nach Ablauf der 3 Monate fallen bei Teilzahlung die vertraglichen Zinsen an. Bonität vorausgesetzt. Als Neukunden zählen Antragsteller, die in den 12 Monaten vor Abschicken des Online-Antrages nicht Inhaber eines Kreditkartenkontos bei der Hanseatic Bank gewesen sind.