Stand: 02.02.2016
Der Begriff Nettokreditbetrag beschreibt die ausgezahlte Summe eines Kredites an den Kreditnehmer.
Rechtlich festgelegt ist dies in den Regelungen zum Verbraucherdarlehensvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Folglich meint es den gesamten Darlehensbetrag (Bruttodarlehensbetrag) abzüglich aller anfallenden Kreditkosten. Wenn Sie einen Kredit aufnehmen und der gewünschte Kreditbetrag auf Ihrem Girokonto gutgeschrieben wird, erhalten Sie also den Nettobetrag dieses Kredites.
Um es noch einmal zu veranschaulichen: der Nettokreditbetrag ist demnach nur die Kreditsumme, über die Sie als Kreditnehmer verfügen können. Zu den Kosten, die zusätzlich noch anfallen können, zählen unter anderem:
◀ Zurück