Alles zum neuen eID-Verfahren per Online-Ausweisfunktion

25.05.2024

Erfahren Sie alles zum neuen eID-Verfahren. Wie funktioniert es? Ab wann ist es verfügbar? Welche Vorteile hat es gegenüber dem VideoIdent-Verfahren? Jetzt lesen. 

Alles zum neuen eID-Verfahren per Online-Ausweisfunktion

Haben Sie bald die Wahl zwischen eID- und VideoIdent-Verfahren?

Finanzministerium arbeitet an neuer VideoIdent-Verordnung

Das Bundesfinanzministerium arbeitet aktuell an der 
"Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung" (Stand: 05/2024).
Es hat im Frühjahr 2024 dafür einen Referentenentwurf vorgelegt. Demnach sollen Banken zukünftig neben dem VideoIdent- ebenso das eID-Verfahren anbieten. Dabei identifizieren Sie sich mit der Onlinefunktion Ihres Personalausweises. In diesem Bereich war Deutschland vor Jahren mal Vorreiter: 

Was ist das eID-Verfahren?

Laut dem bekannten Berliner Fintech WebID bedeutet "eID" die "Identifikation mit dem Online-Ausweis". In dem Entwurf der neuen Verordnung heißt es offiziell (Stand: 05/2024):
"Ein elektronischer Identitätsnachweis ist unter Verwendung eines deutschen Personalausweises, einer eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums oder eines elektronischen Aufenthaltstitels bei entsprechender Freischaltung möglich."
Bei WebID legitimieren Sie sich per eID einfach und schnell mit Ihrem Personalausweis und der dazugehörigen PIN. Die Ausweisdaten lesen Sie mit einer App und Ihrem Smartphone aus. 
Das eID-Verfahren soll sogar noch sicherer als VideoIdent sein durch: 
"fehlerfreies Auslesen der amtlichen Angaben zur Identifizierung" 

Teil- vs. vollautomatisiertes Verfahren

Der Entwurf der neuen Verordnung unterscheidet zwischen Teil- vs. vollautomatisiertes Verfahren
Beim teilautomatisierten Verfahren identifizieren Sie sich online. Ein Mensch kontrolliert dies im Nachhinein. 
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) müsste Banken erst einmal das vollautomatisierte Verfahren freigeben. Dann können Sie sich bei dem Institut ohne menschliche Kontrolle ausweisen. Das Geldhaus soll dem BSI regelmäßig Bericht erstatten. 

Verdrängt das eID-Verfahren VideoIdent?

Laut dem Entwurf der neuen Verordnung soll das eID-Verfahren VideoIdent ergänzen. Beide Optionen sollen demnach nebeneinander existieren. 
Sie können wohl vorerst ebenso weiterhin die Videoidentifizierung nutzen. Wird das eID-Verfahren großflächig angeboten, könnte es entsprechend auch bei der Kundschaft positiv angenommen werden. 

Wie viele Menschen haben das eID-Verfahren bisher eingesetzt?

Bis Ende 2023 haben sich nur 14 Prozent digital mit dem Personalausweis identifiziert. Bei 30 Prozent wäre die Online-Funktion einsatzbereit. 
Zu diesen Ergebnissen kam der "eGovernment Monitor 2023". Die Initiative D21 und die Technische Universität München hatten diese repräsentative Studie in Auftrag gegeben. 

Ab wann gibt es eine Pflicht für das eID-Verfahren?

Das Bundesfinanzministerium will das eID-Verfahren die kommenden zwei Jahre testen. In dem Entwurf der neuen Verordnung heißt es (Stand: 05/2024): 
"Die Erprobung darf die Dauer von zwei Jahren nicht überschreiten. Die Verpflichteten haben währenddessen nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik über die Nutzung des zu erprobenden Verfahrens und die dabei gewonnenen Erkenntnisse zu berichten."

ZUSATZ: Was ist die digitale Unterschrift bzw. qualifizierte elektronische Signatur (QES)?

QES steht kurz für qualifizierte elektronische Signatur. Dafür leisten Sie eine digitale und keine handschriftliche Unterschrift mehr. 
Die Hanseatic Bank schreibt auf Ihrer Seite dazu (Stand: 05/2024): 
"WebID bietet den rechtskonformen digitalen Vertragsabschluss auf Basis einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES), die damit das sogenannte Schriftformerfordernis erfüllt. Digital unterzeichnete Verträge – etwa Kreditkartenverträge oder Ratenkredite – sind auf diese Weise genauso rechtssicher und gültig wie handsignierte Dokumente."

Fazit

Bis Sie bei Banken und Co. flächendeckend das eID-Verfahren per Online-Ausweisfunktion einsetzen können, werden wohl noch einige Jahre vergehen. Denn die Prozesse sollen erst erprobt werden. 
Bis dahin steht Ihnen in der Regel das VideoIdent-Verfahren zur Verfügung. Dieses dauert in der Regel auch nur wenige Minuten.
Dank der digitalen Unterschrift bzw. der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) kommen Sie noch schneller an Ihre neue Karte. 

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