Bafin gibt kleineren Händlern mehr Zeit

05.09.2019

Mit der Deutschland-Kreditkarte kann auch in den nächsten Wochen problemlos überall im Internet bezahlt werden – die PSD II kommt mit Verspätung.

Bafin gibt kleineren Händlern mehr Zeit

In den letzten Wochen war lange unklar, ob die Einführung der neuen Zahlungsdienste-Richtlinie dazu führen könnte, dass Zahlungen mit Kreditkarte im Internet nur noch eingeschränkt möglich sein könnten. Dies hätte auch die Deutschland-Kreditkarte betroffen. Nun verzögert sich die Einführung dieser Regeln allerdings, denn die Umsetzung der PSD II startet zwar wie geplant am 14. September, allerdings gibt es Ausnahmeregeln für einige Unternehmen. Die Bafin benennt nicht konkret, wer betroffen ist und wie lange die Frist geht, es soll aber sichergestellt werden, dass es zu keinen Problemen bei Zahlungen im Internet mit Kreditkarten kommt.

Warum wird die Umsetzung der PSD II verschoben?

Dass die Bafin kurz vor der endgültigen Umsetzung der PSD II nun doch die Notbremse zieht, kommt ein wenig überraschend. Zuvor hatte die Finanzaufsichtsbehörde darauf gebaut, dass alle Unternehmen eine Umsetzung der neuen Regeln problemlos möglich machen würden. Nun allerdings sieht die Finanzaufsicht ein, dass dies gerade für kleinere Unternehmen und Online-Shops scheinbar nicht möglich ist. Unternehmerverbände in Deutschland haben darauf bereits vor einigen Wochen hingewiesen – damals allerdings sah sich die Bafin noch nicht zum Handeln gezwungen. Nun scheint es, als wären die Probleme bei der Umsetzung doch zu evident, als dass die Bafin an ihrer harten Haltung festhalten könnte.

Betrifft die Verschiebung auch Kunden?

Die Übergangsregelung der Bafin hat auch für Verbraucher eine relevante Bedeutung. Eigentlich müssten bei allen Zahlungen ab dem 14. September mindestens zwei verschiedene Kriterien zur Zahlungsautorisierung gelten – neben ‚Besitz‘ sind das entweder ‚Wissen‘ oder ‚Sein‘. Das heißt konkret, dass bei einer Kreditkartenzahlung nicht mehr nur die Daten auf der Plastikkarte eingegeben werden müssen, sondern zusätzlich eben auch eine Verifizierung der Zahlung mit einem weiteren Merkmal stattfinden muss. Dies kann etwa ein Fingerabdruck oder ein Iris-Scan oder auch eine SMS-TAN oder ein vorher festgelegtes Passwort sein. Die Verschiebung sorgt dafür, dass dies vermutlich zumindest vorerst nicht bei allen Zahlungen im Internet der Fall ist. Inhaber einer Deutschland-Kreditkarte können bei einigen Händlern wohl auch weiterhin ohne die zusätzliche Verifizierung bezahlen.

Wann wird die Regelung vollständig umgesetzt?

Die neue Zahlungsdienste-Richtlinie soll allen voran für mehr Sicherheit sorgen, eine baldige Umsetzung ist also auch im Interesse der Kunden. Wann schlussendlich alle Händler dafür sorgen müssen, dass jeder mit Kreditkarte mit zweistufiger Verifizierung bezahlt, ist bislang noch nicht klar. Experten gehen aber davon aus, dass die Bafin die Übergangsreglung maximal für einige Wochen oder Monate bereitstellen möchte – danach stehen dann auch kleinere Händler in der Pflicht.

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