Basiskonto für alle wird Realität

30.11.2015

Mehr Bürger als vermutet verfügen über kein eigenes Girokonto. Die Folgen für die Betroffenen sind häufig sehr unangenehm. Mit einer neuen Gesetzgebung sollen Kreditinstitute nun verpflichtet werden, jedem Antragsteller ein Girokonto zu eröffnen. Interessante Details dazu sind im folgenden Artikel zusammengefasst.

Basiskonto für alle wird Realität

Wer ohne Einschränkungen am täglichen Leben teilnehmen möchte, muss die Möglichkeit des unbaren Zahlens besitzen. Ob Geldeingang oder Bezahlung der monatlichen Miete – kaum eine Transaktion kann bzw. darf in Form von Bargeld stattfinden. Die Gründe dafür sind verschieden, wobei vor allem die Gesetzgebung rund um die Bekämpfung von Geldwäsche eine maßgebliche Ursache ist. Entsprechend wichtig ist es für Bürger ein eigenes Girokonto führen zu können. Allerdings hatten bislang nicht alle Menschen hierzulande dieses Recht. Das wird sich demnächst ändern.



Neue Gesetzgebung 

Aktuell ist es in der Praxis nicht allen Menschen möglich, ein eigenes Girokonto zu besitzen. Dazu gehören beispielsweise Asylbewerber, Obdachlose oder Menschen mit sehr schlechter Bonität. Vor allem in Bezug auf Asylbewerber tun sich viele Kreditinstitute schwer, wenn es um die Eröffnung eines Kontos geht. Zwar lockerte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die dabei zu beachtenden Vorschriften der Bankhäuser im September etwas. Eine entsprechende Umsetzung erfolgte aber nur auf freiwilliger Basis. Mittels neuer Gesetzgebung soll für Banken und Sparkassen nun die Verpflichtung erfolgen, für alle Kunden mindestens ein sogenanntes Basiskonto zu führen.

Konkret soll jede Person, die sich berechtigt in Deutschland aufhält, das Recht auf die Führung eines Kontos haben. Zentraler Bestandteil ist dabei die Möglichkeit einer Teilnahme am unbaren Zahlungsverkehr. Der vor Kurzem vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf beinhaltet dabei auch die Ausstellung einer Kontokarte. Denn auch Kartenzahlung muss den Inhabern eines solchen Basiskontos möglich sein. Bis nächstes Frühjahr soll eine vollständige Umsetzung der neuen Vorgaben erfolgen. Zur Ausstellung einer Kreditkarte werden Banken und Sparkassen allerdings nicht verpflichtet.



Ablehnung unter Umständen weiterhin möglich

Innerhalb der neuen Regelung wurden auch Maßnahmen ergriffen, eine mögliche Verschleppung durch Kreditinstitute zu verhindern. So werden diese zukünftig verpflichtet, Anträgen zur Eröffnung eines Basiskontos innerhalb von maximal 10 Tagen stattzugeben. Andernfalls können sich betroffene Antragsteller an die BaFin wenden. In solchen Fällen drohen Bußgelder für das jeweilige Kreditinstitut. Trotzdem sind Kreditinstitute in bestimmten Fällen weiterhin berechtigt, Anträge abzulehnen. Das ist dann zulässig, wenn ein Antragsteller bereits ein Basiskonto besitzt oder wenn er straffällig geworden ist. Ebenfalls darf abgelehnt werden, wenn sich der Betroffene in Zahlungsverzug gegenüber der jeweiligen Bank oder Sparkasse befindet. Negative Einträge im Verzeichnis der Schufa genügen für eine Ablehnung allerdings nicht.



Kontogebühren zulässig, aber gegebenenfalls einfachere Legitimationsvorschriften

Wie bereits erwähnt, hat die BaFin die Vorgaben für Bankhäuser im Rahmen einer Kontoeröffnung bereits im September gelockert – vor allem in Bezug auf Asylbewerber. Zukünftig genügt es für anerkannte Asylbewerber zudem, ein Dokument mit Kopf und Siegel einer Behörde vorzulegen. Ein klassisches Ausweispapier wird nicht mehr zwingend benötigt. Für Obdachlose gilt weiterhin die bisher übliche Ausweispflicht, wobei oftmals keine grundsätzlich eigentlich vorgeschriebene Meldeanschrift angegebenen werden kann. In diesen Fällen genügt ein offensichtlich amtlicher Bezug zur zuständigen Meldebehörde.

Nach den ersten Entwürfen rund um das Basiskonto sollte es für betroffene Bürger die Möglichkeit eines kostenfreien Kontos geben. In der aktuellen Version ist jedoch vorgesehen, dass die Kreditinstitute „angemessene und marktübliche Entgelte für die Kontoführung“ eines Basiskontos berechnen dürfen. Diese Entgelte und Informationen über das vorhandene Filialnetz müssen online zugänglich gemacht werden.

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