Beschädigte Geldscheine

06.10.2018

Verbraucher haben Rechte, über die sie sich oft nicht einmal bewusst sind. Beispielsweise kann ein eingerissener Geldschein ganz einfach bei der Hausbank eingetauscht werden. Aber was passiert, wenn der Geldschein stark beschädigt ist und wer ist in diesem Fall überhaupt zuständig?

Beschädigte Geldscheine

Papier bleibt Papier

Banknoten müssen in ihrem Leben einiges über sich ergehen lassen. Sie gelangen in unzählige Hände, landen in fast ebenso vielen Geldbörsen, Hosentaschen, Kassen und Zählmaschinen. Oftmals werden Geldscheine auch mit den dreckigen Klamotten gewaschen, von Kindern bemalt oder sie geraten in die Nähe von Feuer und kokeln an. Nicht zu selten werden aus ihnen Geschenke gefaltet oder sie werden an etwas geklebt, mit Altpapier zerrissen oder gar geschreddert. Auch wenn die Geldscheine zu einem gewissen Teil aus Baumwolle hergestellt sind, bleibt Papier doch Papier. Ein beschädigter Geldschein ist ärgerlich, aber muss nicht direkt bedeuten, dass der Geldschein wertlos geworden ist. Verbraucher haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht ihren Geldschein ersetzt zu bekommen.

Umtausch des Geldscheines

Wenn ein Geldschein beschädigt ist, gibt es mehrere Wege für den Verbraucher diesen umtauschen zu lassen. Zunächst sollte sich bei der eigenen Hausbank erkundigt werden, ob der Geldschein dort ausgetauscht werden kann. Bei kleinen Beschädigungen, wie Rissen, tauschen die Banken den Schein meist umgehend um. Die Erstattung des Geldscheines bei der Hausbank geschieht aus Kulanz. Bei stärkeren Schäden oder höheren Beträgen werden die kaputten Banknoten oftmals an die Bundesbank weitergeleitet. Die Gutschrift für den eingeschickten Geldschein erfolgt auf das Konto des Kunden. Die Geldscheine können auch direkt vom Verbraucher an die Bundesbank geschickt werden. In größeren Städten wie Berlin, Frankfurt, München oder auch Köln gibt es Filialen vor Ort. Aber auch der Postweg ist eine Möglichkeit. Für den Umtausch einer Banknote bei der Bundesbank ist ein Erstattungsantrag für Scheine und Münzen notwendig. Der Umtausch der Geldnoten erfolgt gebührenfrei. Wenn Verbraucher nicht mehr als die Hälfte einer Banknote vorlegen können, benötigt die Bundesbank einen Nachweis darüber, dass die fehlenden Teile des Scheines vernichtet wurden. Verbraucher sollten daher auch die kleinsten Restteile des Scheins oder sogar Asche mit verschicken. Für Schäden, die auf dem Postweg entstehen, wird keine Haftung übernommen, daher sollte der Schein so verpackt werden, dass keine weiteren Schäden entstehen können.

Das Recht auf Ersatz

Oft nehmen Kassen beschädigte Geldscheine an, solange sie nicht zu kaputt sind. Sollte die Beschädigung aber schwerwiegend sein, hilft oft auch nicht mehr der Gang zur Bank. Von einem Geldschein müssen mindestens 50 Prozent vorhanden sein, damit er ersetzt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Geldschein in der Tat wertlos. Das Recht auf Ersatz eines beschädigten Geldscheines liegt außerdem nur vor, wenn die Banknote nicht vorsätzlich beschädigt wurde. Laut der Deutschen Bank können Verbraucher aber theoretisch mit ihrem Geld machen was sie wollen, ob sie es für Kunstwerke Zweck entfremden oder sogar verbrennen, ist dem Verbraucher selbst überlassen. Das Recht auf Ersatz entfällt dann aber. Da Geldscheine so oft den Besitzer wechseln, tauschen die Notenbanken sie aus, wenn die Gebrauchsspuren allzu deutlich sind. Dies kann bereits nach wenigen Monaten der Fall sein, aber auch manchmal erst nach mehreren Jahren. Kleinere Scheine werden häufiger ausgetauscht, da diese öfter den Besitzer wechseln, als große Scheine. Damit die kleineren Banknoten aber nicht mehr so oft ausgetauscht werden müssen, besitzen die neuen Fünf- und Zehn-Euro-Scheine eine Speziallackierung, die dabei helfen soll, dass die Scheine nicht so schnell abgenutzt werden.

Bildquellen:

Michaela Zimmermann / MZ-Datenservice