Betrug beim Online-Shopping

25.05.2018

Online-Shopping ist die bequemste und einfachste Art des Einkaufens. Die gewünschten Produkte können einfach von zu Hause bestellt werden und werden direkt an die Haustür geliefert. Problematisch kann es hierbei werden, wenn die Bezahlverfahren manipuliert werden und die Verbraucher Opfer eines Betruges werden.

Betrug beim Online-Shopping

Gefahrenquelle Kreditkarte

Das Bezahlen mit Kreditkarte ist allgemein ein sehr einfacher und bequemer Weg. Diese Bequemlichkeit machen sich vor allem Online-Shopper zu Nutze, um im Internet einfach bezahlen zu können. Aus Konsumentensicht ist dies aber sehr risikoreich. Laut der ECC-Payment-Studie nutzten rund 35 Prozent der vom Betrug betroffenen Online-Shopper ihre Kreditkarte, als es zum Betrug kam. 24 Prozent der Opfer bezahlten mit PayPal und nur 19 Prozent der Opfer durch Vorkasse. Damit der Zahlvorgang mit der Kreditkarte beim Online-Shopping sicher ist, sollten Verbraucher auf einige Dinge achten. Zunächst ist wichtig, dass die Kartendaten nie an Dritte weitergegeben werden. Diese könnten die Daten nämlich sehr einfach für einen Betrug ausnutzen. Auch ist wichtig, dass die PIN an niemanden weitergegeben wird. Seriöse Händler verlangen niemals die PIN ihrer Kunden. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass während des Bezahlvorgangs eine sichere Verbindung zwischen Verbraucher und Online-Shop besteht. Die Verbindung ist dann ausreichend gesichert, wenn in der Adresszeile „https://“ steht und sich ein kleines Schloss in der Zeile befindet. Shops gelangen über Kreditkarten an Informationen ihrer Kunden, wie ihr Alter. Aus diesen Informationen werden Kundenprofile erstellt. Falls dies Verbrauchern nicht gefällt, sollten sie vom Bezahlen mit der Kreditkarte absehen.

Maßnahmen für mehr Sicherheit

Zur Erhöhung der Sicherheit beim Online-Payment gibt es seit Januar 2018 eine neue EU-Richtlinie. Diese gibt vor, dass es bei Kartenzahlungen eine doppelte Authentifizierung geben muss. Allerdings kennt nur jeder achte Verbraucher die neuen Bestimmungen. Verbraucher können durch Eigeninitiative auch für ihre eigene Sicherheit sorgen, umso nicht um ihr Geld betrogen zu werden. Falls es zu unberechtigten Abbuchungen kommen sollte, können Verbraucher diesen problemlos widersprechen. Die Stornierung kann online oder telefonisch bei dem zuständigen Kreditinstitut angefordert werden. Je nach Kreditinstitut liegen die Fristen für den Widerspruch bei wenigen Wochen. Daher sollten Kontoauszüge regelmäßig überprüft werden. Doch damit es erst gar nicht zu dem Widerruf kommen muss, können Verbraucher bereits vor dem eigentlichen Online-Shopping für ihre eigene Sicherheit sorgen. Zunächst sollte der Anbieter genau überprüft werden. Das Impressum der jeweiligen Internetseite gibt Auskunft über Firmenanschrift und Verantwortliche. Diese sollten immer vollständig angeführt werden. Zertifikate und Gütesiegel sind auch Anzeichen für eine sichere Webseite. Von Webseiten, die unsicher wirken, sollte generell nicht bestellt werden. Eine bewährte Antiviren-Sicherheitslösung bietet den Verbrauchern auch mehr Schutz beim Online-Shopping. Zuletzt sollte auch überprüft werden, wie die Webseiten mit den persönlichen Kundendaten umgehen und welche Daten tatsächlich gespeichert werden und eventuell an Dritte weitergegeben werden.

Händler auch vom Betrug betroffen

Nicht nur die Konsumenten müssen mit den Betrügereien kämpfen. Händler sind ebenso von falschen Angaben zu Identitäten und Adressen betroffen. Im Schnitt stellen sich drei Prozent aller Bestellungen auf Onlinehändlerseiten als Betrug heraus. Neben falschen Identitäten und Adressen, gibt es oft auch Bonitäts- und Kreditkartenbetrug. Damit sich Händler vor diesem Betrug schützen können und ihn vorbeugen, bieten sie nicht immer dieselben Zahlungsmethoden an. Die Händler passen den sogenannten Payment-Mix an Merkmale, wie die Bestell- und Bezahlhistorie der Kunden an. Der Rechnungskauf steht bei vielen Händlern nur ganz bestimmten Kunden zur Verfügung. Dieser Payment-Mix ist eine Notwendigkeit, da Händler nur schwer richtige Betrugsmuster erkennen können und sie sich so wenigstens grob schützen können. Falls Händler schließlich doch Opfer von einem solchen Betrug werden, sollten sie direkt handeln. Sie sollten sich darüber vergewissern, ob der Betrüger ermittelt werden kann oder das betrügerische Verhalten auf eine existierende Adresse zurückgeführt werden kann. Falls der Händler den Betrüger ausfindig machen kann, sollte er umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten.

Bildquellen:

Michaela Zimmermann / MZ-Datenservice