BGH verhandelt über Zahlungsgebühren

14.12.2020

Extragebühren beim Bezahlen sollten eigentlich der Vergangenheit angehören – dennoch muss der Bundesgerichtshof über das Thema verhandeln.

BGH verhandelt über Zahlungsgebühren

In den letzten Jahren hat sich die Welt des Bezahlens mehr und mehr verändert. Gab es einstmals noch primär Zahlungen mit Bargeld in Deutschland, können Verbraucher nun mit zahlreichen verschiedenen Zahlungsmitteln bezahlen. Gerade im Internet sind es neue Zahlungsformen, die den Markt in den letzten Jahren erobert haben. Unter anderem setzen die Deutschen immer öfter auf Karten wie die Deutschland-Kreditkarte, um im Netz zu bezahlen. Doch dürfen dafür zusätzliche Gebühren anfallen oder müssen alle Zahlungsmethoden kostenlos sein?

Kreditkartenzahlungen seit 2018 immer ohne Aufpreis

Nicht nur bei den Zahlungsmitteln per se, sondern auch mit Blick auf mögliche Gebühren hat sich in den letzten Jahren viel getan. Die Europäische Union hat sich vor wenigen Jahren intensiv damit beschäftigt, dass Zahlungsmethoden bei vielen Händlern im Netz und auch in Ladengeschäften mit unterschiedlichen Gebühren daherkommen. Die Kosten für die Abwicklung wurden anders als beim Bargeld also an den Kunden weitergegeben. Dagegen ist die Europäische Kommission in Abstimmung mit den anderen Organen vorgegangen, weswegen Extragebühren seit dem Jahr 2018 in der ganzen Europäischen Union verboten sind. Deutschland hat diese Regelung ebenfalls umgesetzt und in ein nationales Gesetz überführt: Seitdem müssen Kreditkartenzahlungen mit Visa und Mastercard generell kostenfrei sein und dürfen nicht mit einer Extra-Gebühr daherkommen.

Fragezeichen bei weniger verbreiteten Zahlungsmitteln

Doch während damit klar ist, dass für Zahlungen mit einem Modell wie der Deutschland-Kreditkarte keine zusätzlichen Gebühren anfallen dürfen, gibt es bei anderen Zahlungsmitteln mehr Fragezeichen. Hintergrund ist, dass die Verordnung grundsätzlich nur ein Verbot von Gebühren bei sogenannten „gängigen Zahlungsmitteln“ vorsieht. Lange wurde dabei etwa infrage gestellt, ob dazu etwa auch American Express gehört. In den meisten Fällen wird für Amex-Zahlungen bei Händlern allerdings keine zusätzliche Gebühr mehr erhoben, womit das Thema aus dem Diskurs verschwunden ist. Probleme gibt es aber auch noch bei PayPal und der sogenannten Sofortüberweisung.

BGH soll Entscheidung über zusätzliche Gebühren treffen

Konkret wird bereits seit mehr als einem Jahr vor verschiedenen Gerichten verhandelt, ob bei Zahlungen mit PayPal und dem Dienst Sofort (früher Sofortüberweisung) zusätzliche Gebühren erhoben werden dürfen – klar geregelt ist das im entsprechenden Gesetz nicht. Mehrere Gerichte haben der klagenden Verbraucherzentrale bereits recht gegeben, nun soll der BGH in letzter Instanz ein Grundsatzurteil fällen. Das beklagte Unternehmen, Flixbus, hat die Gebühren in der Zwischenzeit bereits abgeschafft. Dennoch kann man gespannt sein, welche Entscheidung fällt, denn sollte der BGH den anderen Gerichten folgen, dürften Zahlungsgebühren in Zukunft endgültig verschwinden – unabhängig davon, wie man bezahlt.

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