Chargeback - Schwierigkeiten eines Online-Shop-Betreibers

31.07.2016

Chargeback (englisch für Ausgleichsbuchung) ist eine Rückbelastung bei einer Kreditkartentransaktion, wenn also der Kreditkarteninhaber die Zahlung bei seiner kreditkartenausgebenden Bank (sogenannte Issuer Bank) widerruft. Hierfür gibt es verschiedene Gründe, aber eigentlich soll diese Funktion den Karteninhaber bei Missbrauch oder Betrug schützen. Allerdings ist diese Rücklastschrift nicht kostenlos, sondern verursacht Kosten.

Chargeback - Schwierigkeiten eines Online-Shop-Betreibers

Diese Chargeback-Gebühr wird von den Banken als Entschädigung für den höheren Bearbeitungsaufwand erhoben und kann je nach Bank zwischen 15 bis 50 Euro betragen. In manchen Fällen haben die Online-Shop-Betreiber diese Kosten zu tragen und dürfen diese teilweise auch an den Kunden weitergeben. Ein berechtigter Chargeback ist zum Beispiel nicht gelieferte Ware.

Visa und MasterCard fordern Online-Shop-Betreiber daher auf, das 3D-Secure-Sicherheitsverfahren zu nutzen, damit die Quote der Chargebacks verringert wird. Die kartenausgebende Bank haftet für alle Schritte der Zahlung bei 3D-Secure und trägt auch die Chargeback-Gebühr, außer natürlich bei Fehllieferungen oder ähnlichem.

Aber 3D-Secure gilt als Conversion-Killer, da dieses Verfahren relativ kompliziert und schlecht umgesetzt sei, daher verzichten viele Online-Shop-Betreiber darauf. Conversion kommt auch aus dem Englischen und ist ein (Online-) Marketing-Fachausdruck. Dieser bezeichnet die Umwandlung des Status einer Zielperson (zum Beispiel eines Kaufinteressenten) in einen neuen Status (zum Beispiel in einen Käufer). Da die Kaufabbruchquote um bis zu 70 Prozent sinken kann, wenn der Online-Shop-Betreiber Kreditkarten als Zahlungsmittel anbietet, können und wollen die Händler nicht darauf verzichten.

Diesem Konflikt hat sich nun die Heidelberger Payment GmbH (heidelpay) angenommen. Heidelpay ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenes und beaufsichtigtes Zahlungsinstitut für alle gängigen Zahlungsverfahren im Internet. Sie wird auf der diesjährigen Businessmesse dmexco (digital marketing exposition & conference) in Köln ihr neues Zahlmittel vorstellen. Es trägt den Namen „Gesicherte Kreditkarte“ und garantiert den Online-Shop-Betreibern die absolute Ausfallsicherheit bei Kreditkartenzahlungen. Hierbei würden sowohl 3D-Secure sowie Duplicate Processing abgesichert sein.

Bildquellen:

Michaela Zimmermann / MZ-Datenservice