Das Geschäft mit dem Wucher

26.03.2018

Kredite existieren, damit Verbraucher Geld zur Verfügung haben, welches sie nicht sofort zurückzahlen müssen. Manche Kredite sind aber nicht zum Vorteil der Verbraucher ausgelegt. Dabei handelt es sich dann um „Wucherkredite“. Wucher ist in Deutschland per Gesetz untersagt. Laut Gesetzestext (§ 138 Absatz 2 BGB) liegt Wucher dann vor, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung existiert und der unwissende Verbraucher so ausgenutzt wird. Trotz dieses Verbotes sind sogenannte „Mondpreise“ immer noch gängige Praxis im deutschen Finanzwesen.

Das Geschäft mit dem Wucher

Das „Bündnis gegen Wucher“

Das „Bündnis gegen Wucher“ möchte dem Wucher deutscher Banken und Geldinstitute gezielt entgegenwirken. Das Bündnis hat es sich zur Aufgabe gemacht gegen überhöhte Kreditzinsen und sinnlos teure Zusatzversicherungen von Banken vorzugehen. Dieses Bündnis besteht aus den Verbraucherzentralen Sachsen und Hamburg sowie dem Institut für Finanzdienstleistungen und dem Hamburger Rechtsanwalt Prof. Dr. Udo Reifner. Sie wollen auf Missstände aufmerksam machen, bei denen Kunden ihrer Bank überteuerte Preise zahlen müssen oder in einer Kostenfalle gelandet sind. Vor allem will das Bündnis Kreditverträge juristisch und rechnerisch prüfen und wenn nötig, gegen die Anbieter vor Gericht ziehen.

Viele Fälle von Wucher werden nicht geahndet. Damit dies den Verbrauchern nicht weiterhin passiert, setzt sich das Bündnis für sie ein. Der „Banken-Wucher“ soll somit eingedämmt werden und mehr Rechtssicherheit für die Verbraucher soll geschaffen werden. Verbraucher geraten oft durch diese Kreditverträge in finanzielle Not und dadurch in eine Schuldenfalle, aus der sie nur schwer wieder rauskommen. Außerdem sind die meisten Verbraucher sich nicht im Klaren darüber, in welchen Fällen es sich um Wucher handelt. Sie wissen meist auch nicht welche Rechte sie haben, um gegen den Wucher vorzugehen. Meist leiden die Verbraucher unter den Auswirkungen des Wuchers, die bereits in finanziellen Krisenlagen stecken.

Die Maschen der Anbieter

Banken und Geldinstitute gehen bei ihren „Wucherkrediten“ raffiniert vor. Bei der Vergabe von Krediten preisen sie ihren Kunden zusätzliche Versicherungen an. Zum Beispiel bei Krediten mit Restschuldversicherung. Banken profitieren von den hohen Provisionen für die Vermittlung dieser Versicherung.

Am besten verdienen Banken und Geldinstitute mit der Vermittlung von „Individual-Krediten“ mit einer Kreditlebensversicherung. Seit Jahren werben Geldinstitute für diese Art der Versicherungen. Sie suggerieren ihren Kunden mehr Sicherheit. Allerdings durch die Policen dieser Versicherungen bringen sie meist nur den Geldinstituten mehr Geld ein. Verbraucher leiden eher unter den Auswirkungen der Restschuldversicherungen, als von ihnen zu profitieren. Viele Verbraucher haben nach einiger Zeit Probleme die Versicherung zu bezahlen und im Härtefall kann dies sogar zur Insolvenz führen.

Die Kosten für die Restschuldversicherungen stehen meist in keinem Verhältnis zu deren Leistungen. Die Versicherungspolicen haben oft keinen Nutzen für den Verbraucher. Typische Risiken wie Arbeitslosigkeit sind in den Policen der Versicherung nicht ausreichend abgesichert und ihre Eintrittspflicht ist durch Klauseln im Kleingedruckten weitestgehend ausgeschlossen. Außerdem trägt die Versicherung dazu bei, dass der Kredit unnötig teuer wird. Versicherungsprämien und Vermittlungsprovision werden zur Kreditsumme addiert und auch für die Versicherung zahlt der Verbraucher Zinsen.

Bildquellen:

Michaela Zimmermann / MZ-Datenservice