Datenspeicherung bei der Schufa

14.03.2019

Ob bei der Aufnahme von Krediten oder beim Kauf eines Hauses, Verbraucher werden vorab auf ihre Kreditwürdigkeit überprüft. Abgefragt wird diese bei der Schufa. Die Schufa speichert jährlich die Daten von Millionen Verbrauchern, um Informationen zu deren Kreditwürdigkeit zu sammeln. Aber welche Daten werden genau gespeichert und bleiben diese für immer einsehbar?

Datenspeicherung bei der Schufa

Was ist die Schufa?

Die Schufa (Eigenschreibweise: „SCHUFA“) ist eine privatwissenschaftliche deutsche Wirtschaftsauskunftei. Sie hat ihren Geschäftssitz in Wiesbaden. Zudem ist sie eine Aktiengesellschaft. Hauptaufgabe der Schufa ist ihre Vertragspartner mit Informationen zur Bonität Dritter zu versorgen. Vertragspartner der Schufa im europäischen Binnenmarkt sind beispielweise Banken, Bausparkassen, Versicherungen, Leasinggesellschaften, Kaufhäuser, Telekommunikationsunternehmen und ähnliche. Dabei erhebt die Schufa selbst aber keine Daten und verlässt sich ganz auf die Angaben ihrer Vertragspartner. Jährlich werden mehr als 140 Millionen Anfragen zur Kreditwürdigkeit bei der Schufa gestellt. Die Auskunftei verfügt über rund 813 Millionen Einzeldaten zu 67,2 Millionen Verbrauchern und zu 5,3 Millionen Unternehmen. Damit die Schufa überhaupt Aussagen über die Kreditwürdigkeit machen kann, speichert sie eine ganze Menge an Daten.

Welche Daten werden bei der Schufa gespeichert?

Die Schufa versucht so viele Daten wie möglich über Verbraucher zu sammeln, um schließlich eine Aussage über deren Kreditwürdigkeit treffen zu können. Die Daten, die gesammelt werden, sind dabei in zwei Typen unterteilt. Der erste Typ sind die Personendaten. Zu diesen Daten zählen der Name des Verbrauchers, das Geburtsdatum, der Geburtsort und die Anschrift. Der zweite Typ sind Finanzmerkmale wie Bankkonten, Kreditkarten, Handyverträge, Leasingverträge, Ratenzahlungsgeschäfte, unbezahlte Rechnungen, Insolvenzen, Kredite und Bürgschaften. Nicht gespeichert werden der Familienstand, die Höhe des Einkommens oder die Höhe des Kontostands. Die Daten, die die Schufa sammelt, werden zudem auch nicht für immer gespeichert.

Wann werden die Einträge gelöscht?

Die Informationen werden nur eine bestimmte Zeit bei der Schufa gespeichert. Je nach Eintrag gibt es verschiedene Fristen. Die Anfrage eines Finanzproduktes wird beispielsweise nach genau 12 Monaten gelöscht. Abgezahlte Kredite, Kreditkartenkonten und Eidesstattliche Versicherungen werden erst nach drei Jahren gelöscht. Weitaus länger werden allerdings Einträge zu Insolvenzverfahren gespeichert. Sechs Jahre nach der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens wird der Eintrag aus den Daten der Schufa gelöscht. Länger als das werden nur Restschuldbefreiungen gespeichert. Diese bleiben zehn Jahre bei der Schufa gespeichert. Informationen über Kundenkonten werden am kürzesten aufbewahrt. Daten über Girokonten oder Telekommunikationskonten werden direkt nach der Auflösung des Kontos gelöscht.

Kritik an der Schufa

Die Methoden der Schufa werden häufig kritisiert. Diese Kritik kommt hauptsächlich von Verbraucherschutzverbänden, Datenschützern und Rechtsanwälten. Es kommt immer wieder vor, dass die Einträge bei der Schufa nicht der Wahrheit entsprechen oder auf Missverständnissen basieren. Es reicht teilweise schon ein einziger negativer Eintrag, damit ein Kreditnehmer diesen nicht mehr gewährt bekommt. Verbraucher sollten daher regelmäßig ihre Daten, die bei der Schufa gespeichert sind, überprüfen. Fehler und Unstimmigkeiten kamen in der Vergangenheit schon öfter zustande, wenn die Schufa neue Datensätze für Verbraucher anlegt und diese als „suspekt“ wertet. Das kann passieren, wenn beispielsweise eine 40-jährige Person bisher keinerlei Daten bei der Schufa hat, weil davon ausgegangen wird, dass eine 40-jährige Person mindestens Bankbeziehungen haben müsse.

Bildquellen:

Michaela Zimmermann / MZ-Datenservice