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Der Unterschied: Reiserücktritt oder Reiseabbruch?

24.07.2026

Der Urlaub ist gebucht, die Koffer sind fast gepackt, doch plötzlich kommt alles anders...

Eine schwere Erkrankung, ein Notfall in der Familie oder ein Schaden zu Hause kann Reisepläne schnell durchkreuzen. Dann ist entscheidend, ob Sie noch vor dem Start stornieren müssen oder bereits unterwegs sind.

Genau hier liegt der Unterschied zwischen Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung. Mit der Deutschland-Kreditkarte Gold mit Reiseschutz können Sie sich auf beide Situationen besser vorbereiten.

Der Unterschied: Reiserücktritt oder Reiseabbruch?

Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherung: Wo liegt der Unterschied?

Der Urlaub ist gebucht, die Vorfreude groß, doch dann passiert etwas Unerwartetes: Ein Familienmitglied wird schwer krank, der neue Job beginnt früher als geplant, oder zu Hause entsteht ein erheblicher Schaden. In solchen Momenten stellt sich schnell die

Der entscheidende Unterschied ist der Zeitpunkt:

  1. Die Reiserücktrittsversicherung hilft, wenn Sie Ihre Reise vor Reisebeginn nicht antreten können.
  2. Die Reiseabbruchversicherung unterstützt Sie, wenn Sie die Reise bereits begonnen haben und abbrechen, unterbrechen oder verspätet zurückreisen müssen.

Reiserücktrittsversicherung: Schutz vor Reisebeginn

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Die Reiserücktrittsversicherung (auch Reise-Rücktrittskosten-Versicherung genannt) greift, wenn Sie eine bereits gebuchte Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können. Sie übernimmt die vertraglich geschuldeten Stornokosten, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt.

Versicherte Gründe können zum Beispiel sein:

  • Unerwartet schwere Erkrankung, Tod oder schwerer Unfall
  • Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit
  • Unerwartete betriebsbedingte Kündigung
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus
  • Arbeitsplatzwechsel während der Probezeit
  • Eine Wiederholungsprüfung, die unerwartet in die Reisezeit fällt
  • Erheblicher Schaden am Eigentum, etwa durch Feuer oder Einbruchdiebstahl

Reiseabbruchversicherung: Schutz während der Reise

Die Reiseabbruchversicherung greift, wenn die Reise bereits angetreten wurde und unterwegs etwas passiert, das eine vorzeitige Rückreise, eine Unterbrechung oder eine verspätete Rückkehr nötig macht.

Typische Leistungen:

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Mit Deutschland-Kreditkarte Gold: Wer ist mitversichert?

Versichert sein können bis zu sechs Personen. Darüber hinaus spielen sogenannte Risikopersonen eine Rolle: Tritt bei einer dieser Personen ein versichertes Ereignis ein, kann dies Ihren Versicherungsschutz beeinflussen — auch wenn die Person selbst nicht mitreist. Die Hanseatic Bank arbeitet hierbei mit dem deutschem Versicherungsunternehmen HanseMerkur zusammen.

Als Risikopersonen gelten zum Beispiel: Gemeinsam reisende versicherte Personen, Ehepartner oder Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Großeltern und Geschwister, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger, Betreuungspersonen für minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige.

Was ist nicht versichert?

  1. Ereignisse, die bei Buchung der Reise bereits vorhersehbar waren.
  2. Bei der Reiserücktrittsversicherung: Kosten für am Urlaubsort nicht genutzte Tage, wenn die Reise gar nicht angetreten wurde
  3. Bestimmte Ereignisse wie Krieg, Bürgerkrieg, Kernenergie, Beschlagnahmung oder aktive Teilnahme an Gewalttätigkeiten bei öffentlichen Versammlungen

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Fazit: Zwei Versicherungen, zwei Zeitpunkte und eine Karte

Bildquellen:

@PaySol.de | Bilderstellung teilweise durch KI