Die IBAN wird ab 1. Februar 2016 zur Pflicht

01.01.2016

Nach zwei Jahren der Umstellung ersetzt die IBAN (International Bank Account Number) ab dem 1. Februar 2016 die Kontonummer und die Bankleitzahl bei Bankgeschäften von Privatpersonen – darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin. Daraus ergibt sich, dass Überweisungen nur noch im SEPA-Format ausgeführt werden können.

Die IBAN wird ab 1. Februar 2016 zur Pflicht

Was bedeutet das für Verbraucher?

Indirekt bleiben dem Kunden die Bankleitzahl und seine Kontonummer erhalten, denn die 22stellige IBAN besteht aus der Länderkennung (hier DE), der 2stelligen Prüfnummer, der Bankleitzahl und der Kontonummer (wenn diese keine zehn Stellen hat, werden Nullen zur Füllung an den Anfang gesetzt). Wer seine Kontodaten bisher auswendig konnte, dem sollte es nicht schwer fallen, sich seine persönliche IBAN einzuprägen.

Die Umstellung sollte für Kontoinhaber keine großen Schwierigkeiten darstellen – die BIC (Bank Identifier Code) muss bei Zahlungen innerhalb von Deutschland bereits seit dem 1. Februar 2014 nicht mehr angegeben werden. Ab dem 1. Februar 2016 entfällt diese endgültig auch bei Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, dazu zählen die EU, Island, Lichtenstein und Norwegen.

Seit 2014 gilt der einheitliche europäische Zahlungsverkehr SEPA (Single Euro Payments Area). Gemäß der sogenannten europäischen SEPA-Verordnung erfolgte die verbindliche Umstellung auf das SEPA-Zahlverfahren vor zwei Jahren. Bis zum 1. Februar 2016 dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher bei nationalen Zahlungen weiterhin die deutsche Kontonummer und Bankleitzahl angeben, die die Banken kostenfrei in IBAN und BIC umwandeln.

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