Doch kein Geld zurück bei der Thomas Cook Pleite?

28.11.2019

Scheinbar reicht das Geld nicht – die Thomas Cook Pleite könnte für Urlauber noch gravierende Folgen haben. Können Verbraucher noch Hoffnung haben?

Doch kein Geld zurück bei der Thomas Cook Pleite?

Die Pleite der Reiseveranstalter Thomas Cook hat bereits vielen hunderttausenden Menschen in Deutschland die Urlaubsfreude verdorben. Doch das ist voraussichtlich noch nicht alles, denn trotz Insolvenzversicherung bekommen möglicherweise keineswegs alle Verbraucher ihr Geld zurück. Wie sich mittlerweile herausgestellt hat, sorgt eine Gesetzeslücke für einen Fehlbetrag von unglaublichen 400 Millionen Euro – obwohl jeder Verbraucher einen Sicherungsschein für die eigene Reise bekommen hat. Der Schutz für Pauschalreisen in Deutschland scheint nicht zu funktionieren, ob der Staat einspringst ist aktuell völlig unklar.

Gesetzeslücke könnte Urlaub hunderte Millionen kosten

Dass es überhaupt zu einer solchen Situation kommen kann, liegt primär an einer Gesetzeslücke im deutschen Text. Eine EU-Richtlinie, die jedes Land einzeln umsetzen muss, nämlich sieht vor, dass alle Verbraucher bei einer Pauschalreise durch eine Versicherung abgesichert sein müssen. Deutschland hat dies auch entsprechend umgesetzt – seitdem werden bei allen Pauschalreisen Sicherungsscheine ausgestellt. Es gibt nur ein Problem: Der deutsche Gesetzestext sieht eine Deckelung von 110 Millionen Euro pro Unternehmen vor – unabhängig von der Größe. Die Mega-Pleite von Thomas Cook zeigt, wie hanebüchen das war. Voraussichtlich liegt die gesamte notwendige Erstattungssumme nämlich bei 500 Millionen, womit ein Fehlbetrag von fast 400 Millionen Euro entsteht.

Eine Kreditkarte könnte für Manche die Rettung sein

Wer allerdings zur Zahlung eine Kreditkarte wie die Deutschland-Kreditkarte eingesetzt hat, könnte möglicherweise von einem zusätzlichen Schutz profitieren. Eine Kreditkarte bietet die Möglichkeit einen sogenannten Chargeback durchzuführen, wenn eine Leistung nicht erbracht, aber bezahlt wurde – dies gilt bei Visa und Mastercard explizit auch für Insolvenzen. Zwar gilt dieser Schutz immer nur subsidiär, also erst nachrangig zur Insolvenzversicherung. Doch sollte der Versicherer von Thomas Cook nicht bezahlen, können betroffene Verbraucher möglicherweise über diesen Weg ihr Geld zurückbekommen. Dass dieses Szenario eintritt, wird immer wahrscheinlicher. Deshalb lohnt es sich definitiv, den Prozess schon jetzt anzustoßen.

Staat könnte Urlauber möglicherweise auch entschädigen

Dadurch, dass es diese Situation überhaupt erst durch die schlechte Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie gibt, fordern Verbraucherschütz auch Hilfen des Staats. Die Urlauber von Thomas Cook sollen ihre gesamten Kosten zurückerstattet bekommen, heißt es von führenden Verbraucherschutzverbänden in Deutschland – zur Not eben mit Steuermitteln. Davor allerdings wollen alle Beteiligten versuchen, den Versicherer von Thomas Cook zu höheren Zahlungen zu bringen – trotz der Gesetzeslücke in Deutschland. In jedem Fall lohnt es sich für jeden, der mit der Deutschland-Kreditkarte bezahlt hat, sich schon jetzt mit dem Thema Chargeback zu beschäftigen.

Bildquellen:

© Jyothi | Dreamstime Stock Photos