Gebühren bei Visa Kreditkarte und Co werden durch die EU begrenzt

20.03.2015

Für Zahlungen, die Kunden im Internet oder im stationären Einzelhandel mit ihrer Visa Kreditkarte oder Mastercard durchführen, fallen Gebühren an. Dieser Umstand sorgt dafür, dass bargeldlose Zahlungen gegenüber der klassischen Zahlungen mit Bargeld verteuert werden.
Aus diesem Grund akzeptieren vor allem kleine Läden und Onlineshops oft das Bezahlen mit Visa Kreditkarte oder Mastercard nicht oder erst ab einem bestimmten Umsatzwert. Mit der neu beschlossenen Deckelung dieser Gebühren soll sich dies nun ändern.
Mit einem jetzt verabschiedeten Beschluss will die EU diese Gebühren beschränken und so für mehr Wettbewerb sorgen. Von der Gebührenbegrenzung profitieren in erster Linie die Händler. Ob auch die Kunden zu den Profiteuren gehören, wird sich in der nächsten Zeit zeigen.

Nach dem Willen der EU wird es in der nächsten Monaten Grenzen für die sogenannten Interbankentgelte bei Zahlungen mit Kreditkarte und EC-Karte geben. Bei diesen gebühren handelt es sich um Entgelte, welche die Bank des Kunden der Bank des Einzelhändlers in Rechnung stellt, wenn der Kunde mit Kreditkarte oder EC-Karte bezahlt. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Wert des Einkaufes.
Die Bank zieht diese Gebühr vom Zahlbetrag des Händlers ab.
Der Händler kalkuliert diese Gebühr in den Verkaufspreis ein, letztendlich zahlt der Kunde die Gebühr für die Kreditkartenzahlung.

Mit der neuen EU-Regelung werden die Interbankentgelte begrenzt. Für Kreditkarten gilt ein Limit von 0,3 Prozent des Zahlbetrags, bei EC-Karten liegt die Obergrenze bei 0,2 Prozent. Bisher gab es keine einheitliche Regelung innerhalb der EU, sodass in den einzelnen Staaten unterschiedliche Gebühren berechnet wurden. Gebühren von bis zu 1,8 Prozent des Zahlbetrages bei Kreditkarten waren an der Tagesordnung. Die neue Regelung gilt jetzt europaweit für inländische sowie grenzüberschreitende Zahlungen mit Visa Kreditkarte, Mastercard oder EC-Karte.
Beachtet werden sollte, dass die Regelung nicht für den Bargeldbezug am Geldautomaten gilt.
Von der neuen Regelung profitieren hauptsächlich die Einzelhändler und Dienstleister.