Gebührensenkung bei Kreditkartenzahlung mit geringem Erfolg

14.12.2015

Die Idee der Politik, die Gebühren im Rahmen von Bezahlungen per Kreditkarte per Gesetz zu begrenzen, war grundsätzlich gut. Auf diese Weise sollten Händler entlastet werden. Die entstehende Ersparnis sollte zum Großteil dann an die Verbraucher weitergegeben werden – so die Theorie. Nun, da entsprechende gesetzliche Grundlagen seit gelten, zeigen sich in der Praxis Schwächen. Mehr dazu im folgenden Artikel.

Gebührensenkung bei Kreditkartenzahlung mit geringem Erfolg

Seit 09.12. ist die EU-Verordnung in Kraft, welche die bei Kreditkartenzahlung berechneten Gebühren gesetzlich begrenzt. Nach Ansicht des Handelsverbands Deutschland (HDE) werden diese allerdings kaum zu nachlassenden Preisen führen, wie es von der Politik ursprünglich einmal beabsichtigt war. „Preisnachlässe können wir uns nicht vorstellen“, so Ulrich Binnebößel, Zahlungsexperte des HDE. Seiner Meinung nach würden die aufgrund der Gebührenbegrenzung erreichten Einsparungen im Handel allenfalls dazu ausreichen, um eigentlich notwendige Preiserhöhungen hinauszuzögern. Die Gründe für notwendige Preiserhöhungen wären dabei vor allem in der Entwicklung der Löhne und der Energiekosten zu finden.

 

Negative Nebeneffekte

Dass der Handel seine Gebühreneinsparungen zumindest nicht komplett an die Verbraucher weitergeben wird, ist jedoch nur ein einzelner enttäuschender Punkt. Hinzu kommt ein weiterer möglicher negativer Nebeneffekt aus Sicht der Kreditkartennutzer. Denn Fakt ist, dass Institute neu kalkulieren müssen, was die Fixkosten ihrer angebotenen Kreditkarten angeht. Ein durchschnittlicher Kreditkartennutzer brachte seinem Kreditinstitut bislang ca. 20 Euro an Interbankenentgelt pro Kalenderjahr. Durch die Begrenzung der Transaktionsgebühren sinkt dieser Wert nun auf ungefähr sechs Euro. Viele Häuser kompensieren die wegfallenden Einnahmen, indem sie die Grundgebühr der Karten anheben bzw. erstmalig einführen. So verlangt zum Beispiel die Sparkasse Höxter für ihre Kreditkarte zukünftig eine jährliche Grundgebühr in Höhe von 36 Euro – statt bisher 20 Euro. Für die goldene Karte werden ab Januar statt 50 Euro ganze 72 Euro berechnet.

Doch Preiserhöhungen sind nicht der einzige mögliche Nebeneffekt der Gebührenbegrenzung für Verbraucher. Auch zu Leistungseinschränkungen kann es durchaus kommen. Entschließt sich ein Anbieter nicht dazu, die Grundgebühren für Kreditkarten anzupassen bzw. einzuführen, wird es vermutlich im Leistungsbereich Einschränkungen geben. So könnten zum Beispiel die Leistungen der häufig bei Gold-Kreditkarten eingeschlossenen Versicherungen zukünftig schlechter ausfallen als bisher. Dies kann übrigens allein schon dadurch passieren, dass viele Versicherungen über den Jahreswechsel ohnehin teurer werden. Das erhöht den Kostendruck für die Kreditinstitute nochmals. „Einige Banken erhöhen deshalb nicht nur die Preise für ihre Karten, sondern nehmen auch Versicherungsleistungen heraus", meint Oliver Mihm von der Unternehmensberatung Investors Marketing dazu.

 

Nutzungsverhalten wird zunehmend wichtiger

Unabhängig von möglichen Preisveränderungen aufgrund der eingeführten Gebührenbegrenzung ist ein einsetzender Trend zu beobachten. Kreditinstitute gestalten ihre Preise häufiger in Abhängigkeit vom Nutzungsverhalten ihrer Kunden. Das gilt nicht nur im Bereich der Kreditkarten. „Jeder Kunde muss verstehen, dass Banken in der aktuellen Ultraniedrig-Zinsphase ihre Portfolios überprüfen und preislich zukünftig stärker zwischen guten und weniger guten Kunden differenzieren“, so Jens Baumgarten von der Unternehmensberatung Simon Kucher. Schon jetzt existieren Angebote, bei denen ein Teil der jährlichen Fixkosten von Kreditkarten oder gar der komplette Betrag unter gewissen Voraussetzungen wieder erstattet wird. Kunden müssen im Regelfall ein bestimmtes Nutzungsmaß mit ihrer Karte erreichen, um eine Erstattung zu erhalten. Angesichts anhaltend niedriger Zinsen und der beschriebenen Gebührenbegrenzung werden solche und ähnliche Gebührenstrukturierungen zukünftig vermutlich immer häufiger anzutreffen sein.

 

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