Geldwäsche beim Immobilienkauf

03.03.2019

Als Geldwäsche wird ein Verfahren zur Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes bezeichnet. Dieses Geld stammt meist aus illegalen Tätigkeiten wie Schwarzarbeit, Raub, Erpressung oder ähnlichem und dessen Herkunft soll verschleiert werden. Für die Wirtschaft gilt Geldwäsche als einer der langfristigsten Aspekte, der das Wachstum verhindert. Eine Branche, die sehr anfällig für Geldwäsche ist, ist die Immobilienbranche.

Geldwäsche beim Immobilienkauf

Attraktiver Markt für Kriminelle

Geldwäsche erinnert die meisten Konsumenten eher an Drogen, Waffen oder Menschenhandel als an Immobilientransaktionen. Doch gerade der deutsche Immobilienmarkt ist lukrativ für Kriminelle. In dieser Branche gibt es ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche. Hohe Wertstabilität und schwache staatliche Kontrolle, in Zusammenspiel mit einer niedrigen Transparenz machen den Markt attraktiv. Schätzungen zufolge werden rund zehn Prozent der jährlich aus dem deutschen Immobilienmarkt umgesetzten 250 Milliarden Euro zu Geldwäschezwecken eingesetzt. Eigentümer sollten darauf achten, dass sie sich beim Verkauf ihrer Immobilie nur an seriöse Immobilienmakler wenden, um sich vor möglicher Geldwäsche zu schützen. Es gibt allerdings eine ganze Reihe an Warnzeichen, die darauf hinweisen, dass es sich um Geldwäsche handeln könne.

Warnzeichen

Bei Käufern, die die gesamte Immobilientransaktion bar bezahlen möchten, sollte seitens des Verkäufers nicht nur große Augen gemacht werden, sondern es sollte auch gehandelt werden. Eine Barzahlung in dieser Höhe weist meist auf eine Art von Geldwäsche hin. Sollte ein wirklicher Verdacht dieser Art bestehen, sollte dieser bei den zuständigen Behörden gemeldet werden. Wird ein solcher Verdacht nicht ordnungsgemäß gemeldet und die Geldwäsche wird im Nachhinein herausgefunden, drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro. Das gleiche gilt, wenn ein Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Dokumente besteht. Allerdings ist nicht jeder Versuch der Geldwäsche so leicht zu durchschauen. Es gibt aber einige Anzeichen, die darauf hinweisen, dass es sich um potenzielle Geldwäsche handelt. So handelt es sich oftmals auch um Geldwäsche, wenn der Käufer wünscht, dass nicht der gesamte Betrag im Kaufvertrag ausgeschrieben wird und er einen Teil gesondert in bar bezahlen möchte. Ein weiteres Anzeichen ist, wenn der Kaufpreis der Immobilie und das Einkommen des Interessenten in einem Missverhältnis stehen. Kaufinteressenten müssen bei dem Kauf einer Immobilie nämlich ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen. Bei Situationen dieser Art sollten die Behörden informiert werden, da ein wirklicher Verdacht auf Geldwäsche besteht.

Europäische Union geht gegen Geldwäsche vor

Die europäische Union möchte aktiv gegen Geldwäsche vorgehen und so haben das EU-Parlament und der Ministerrat die Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche bereits zum fünften Mal verschärft. Bei einer Immobilientransaktion sind alle Beteiligten, von Großbank bis Immobilienmakler, dazu verpflichtet, über die Herkunft des Geldes ihrer Kunden Bescheid zu wissen. Die Gesetzgebung und die europäischen Institutionen scheinen daher nicht das Problem zu sein. Das Problem liegt darin, dass die Umsetzung der Gesetze bei den nationalen Regierungen und Behörden liegt, aber genau dies nicht unbedingt deren Hauptinteresse ist. Ihr Interesse gilt zuerst nämlich der Förderung ihrer eigenen Wirtschaft. Dabei ist es fast unwichtig, wo genau das Geld herkommt. Probleme bei der Umsetzung der Gesetze gibt es aber nicht nur bei den üblichen Verdächtigen wie Malta oder Zypern, sondern auch hierzulande. Die in Deutschland zuständige „Financial Intelligence Unit“ beim Bundeszollamt ist weitestgehend unterbesetzt und überfordert. Gäbe es diese Unterbesetzung nicht, hätten so manche Straftaten im Bezug auf Geldwäsche viel früher aufgeklärt werden können.

Bildquellen:

Michaela Zimmermann / MZ-Datenservice