Geänderte Regelungen für das nächste Jahr

20.12.2017

Die Änderungen für das Jahr 2018 sind sehr im Sinne der Verbraucher. Die meisten von uns sollten auch bereits Post von ihrer Bank mit den Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten haben. Wer den Brief noch nicht erhalten haben sollte oder keine Muße zum Lesen von eben diesem hatte, der kann sich hier nun kurz und knapp über die wesentlichen Veränderungen informieren.

Geänderte Regelungen für das nächste Jahr

Senkung der Haftungsgrenze

Ab dem 13. Januar 2018 gilt bei Missbrauch von Bank- und Kreditkarten sowie beim Online-Banking die Haftungsgrenze in Höhe von 50 Euro bis zur Sperranzeige. Bis zu dem Datum sind es noch satte 150 Euro. Ausgenommen sind natürlich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Keine Zusatzgebühren für Kreditkartenzahlungen

Ebenfalls ab dem 13. Januar 2018 dürfen Händler keine gesonderten Entgelte mehr für gängige Kartenzahlungen, SEPA-Überweisungen und Lastschriften in Euro erheben. Da es sich um neue Regelungen der EU handelt, gilt es dann europaweit für Buchungen und Einkäufe im Internet sowie im stationären Handel. Bis dahin können zum Beispiel Reiseportale nur eine einzige ungebräuchliche Kreditkarte als kostenlose Bezahlmöglichkeit anbieten.

Blocken von Zahlungen

Eine weitere Änderung ist das Blocken von Zahlungen beispielsweise beim Leihen eines Wagens bei Autovermietungen oder bei Hotelbuchungen. Im nächsten Jahr müssen Karteninhaber den geblockten Zahlungen zustimmen, erst dann darf die Bank den Betrag sperren.

Vereinfachung von Transaktionen mit Drittanbietern

Dies bedeutet, dass Bankkunden die Möglichkeit haben Dritte über Apps oder ähnlichem zum Abruf von Kontoinformationen oder zur Durchführung von Zahlungen zu befähigen. Drittanbieter, welche der Bankenaufsicht unterliegen und somit als Dienstleister gesetzlich anerkannt sind, dürfen dann auch PIN und TAN der Bankkunden abfragen.

Erhöhter Verbraucherschutz für Reisende

Ab dem 01. Juli 2018 profitieren Verbraucher bei Buchungen im Internet von zusätzlichem Schutz, wenn diese auf einem Reiseportal mehrere unterschiedliche Leistungen innerhalb desselben Buchungsvorgangs ausgewählt haben, zum Beispiel Flug, Hotel und Mietwagen. Außerdem soll der Insolvenzschutz für bereits geleistete Zahlungen besser werden. Zudem haben Reisende dann mehr Zeit, Reisemängel geltend zu machen, denn die Frist verlängert sich von einem Monat auf ganze zwei Jahre.

Ende des 500-Euro-Scheins

Der Rat der Europäischen Zentralbank will gegen Ende 2018 die Ausgabe und Herstellung der 500-Euro-Scheine einstellen. Die sich im Umlauf befindlichen Banknoten bleiben selbstverständlich weiterhin ein gültiges Zahlungsmittel, auch wenn viele Bürger diesen Schein wohl niemals in die Hand bekommen werden.

Bildquellen:

Michaela Zimmermann / MZ-Datenservice