Gold-Card mit Reiseversicherung für COVID-19

17.03.2023

COVID-19 kommt Ihrer Reise in die Quere! Was nun? Mit der Deutschland-Kreditkarte Gold sind Sie auch bei einer Coronavirus-Infektion abgesichert. Aber wie genau?

Gold-Card mit Reiseversicherung für COVID-19

Schutz vor COVID-19 mit den Reiseversicherungen der Deutschland-Kreditkarte Gold

Kurz und knapp

Die Deutschland-Kreditkarte Gold bietet Versicherungsschutz bei COVID-19 im Ausland. Dazu zählen medizinische Behandlung, Krankenrücktransport, Reiseabbruch und vieles mehr.
Die Deutschland-Kreditkarte gibt es auch als Classic-Modell dauerhaft ohne Jahresgebühren und ohne Auslandseinsatzentgelt. Das bedeutet, bezahlen und Geld abheben kostet keine Gebühr seitens der Hanseatic Bank.

Die Versicherung kommt nicht zum Einsatz, wenn die Reise aufgrund von Angst vor Ansteckung nicht oder während eines Reiseverbotes angetreten wird.

Wichtig: Beachten Sie, dass die Kreditkarte zum Einsatz kommen muss, damit bestimmte Versicherung greifen. Im Schadensfall reicht die Einsendung des Schadensformulars der Hanseatic Bank und die Nachweise.

Der Fragenkatalog zu COVID-19 und Reiseversicherungen mit der Deutschland-Kreditkarte Gold

Mit COVID-19 im Urlaub angesteckt – wer ist wie versichert?

Als Inhaber einer Deutschland-Kreditkarte Gold gibt es ein klares: Ja!
Das Coronavirus ist eine Krankheit und dank der Auslandskrankenversicherungen abgedeckt. Die Kosten für die medizinische Behandlung im Ausland, die Organisation und auch den Krankenrücktransport nach Deutschland (wenn möglich) sind in der Reiseversicherung enthalten.

Bin ich versichert, wenn ich mich vor der Reise mit dem Coronavirus anstecke? 

Wenn die Reise oder der Urlaub wegen einer Krankheit abgesagt werden muss, haftet die Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Dadurch übernehmen Sie die Stornokosten nicht komplett, sondern nur den Selbstbehalt.

Wohin muss ich den Schadensfall schicken?

Den Schadensfall können Sie einfach per Schadensformular an die Hanseatic Bank schicken. Wenn die Reise wegen einer Ansteckung an Corona abgesagt wird, benötigt die Bank das persönliche PCR-Testergebnis.

Wie ist der Ablauf, wenn ich mich während der Reise an COVID-19 infiziere und die Reise abbrechen muss?

Keine Sorge, auch in diesem Fall greift die Versicherung der Gold Card.
Die Mehrkosten für die Rückreise und die nicht genutzten Reiseleistungen werden dank der Reiseabbruchversicherung erstattet.

Aufgrund von einer Quarantäneanordnung kann ich das Reiseland aktuell nicht verlassen. Was ist versichert?

Wenn Sie wegen des Verdachts an einer Infektion in Quarantäne müssen, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die zusätzlichen Kosten. Zusätzliche Ausgaben für Unterkunft und Rückreise sind ebenso abgesichert.

Wann greift kein Versicherungsschutz der Deutschland-Kreditkarte Gold?

Die Versicherungen greifen nicht, wenn Sie die Reise nicht antreten, weil Sie Angst vor der Ansteckung an COVID-19 im Urlaubsziel haben. Auf der anderen Seite darf die Reise nicht begonnen werden, wenn von öffentlichen Stellen ein Reiseverbot für das Land verhängt wurde.

Zusätzlich müssen Sie die Kreditkarte teilweise einsetzen, damit die Versicherungen greifen. Auch Familienangehörige sind bei den meisten Leistungen mit abgesichert.

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Fazit: Deutschland-Kreditkarte Gold und Reiseschutz

Neben der goldenen Visa-Kreditkarte erhalten Bankkunden ein Reiseversicherungspaket ohne Aufpreis. Gerade die Auslandskrankenversicherung ist mit dieser Visa-Kreditkarte immer aktiv. 

Das Reisepaket enthält:

  • Auslandsreise-Krankenversicherung
  • Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung
  • Flug- und Gepäckverspätungsversicherung
  • Reisegepäckversicherung
Bildquellen:

@PaySol