Keine stillschweigende Zustimmung bei Gebührenerhöhungen

03.05.2021

Einfach so die Gebühren erhöhen? Was bei Banken bislang die Praxis war, wurde nun vom Bundesgerichtshof verboten – mit relevanten Folgen.

Keine stillschweigende Zustimmung bei Gebührenerhöhungen

Wer eine Deutschland-Kreditkarte im Portemonnaie hat, der muss sich über steigende Gebühren nicht wirklich Sorgen machen. In den letzten Jahren wurden die Bedingungen, wenn dann positiv angepasst. Doch das ist keineswegs immer so, besonders bei einem Blick auf das Girokonto. Hier sind bei den allermeisten Kunden in den letzten Jahren die Gebühren relevant in die Höhe geschossen – mit Folgen für Kunden, die nun häufig mehr bezahlen. Doch bei Gebührenerhöhungen müssen Banken laut dem Bundesgerichtshof zukünftig aktiv fragen, ob Kunden zustimmen – ein Urteil wie ein Donnerschlag.

Bundesgerichtshof setzt Praxis der Banken außer Kraft

In einem von Verbraucherschützern mit Spannung erwartetem Urteil hat der Bundesgerichtshof die aktuell gängige Praxis von Banken außer Kraft gesetzt, Gebührenerhöhungen über die sogenannte stillschweigende Zustimmung durchzudrücken. Bislang ist es bei Verträgen für Konten und andere Produkte üblich, dass Banken einfach nur eine Information schicken, dass sich die Gebühren ändern. Verbrauchern wird zwar ein Widerspruchsrecht eingeräumt – meist gleichbedeutend mit einem Ende des Vertragsverhältnisses – eine Zustimmung ist allerdings bislang nicht erforderlich gewesen. So haben viele Banken in den letzten Jahren immer wieder die Gebühren erhöht, ohne dass Kunden das wirklich mitbekommen haben. Damit dürfte es jetzt vorbei sein, denn eben diese Praxis will der Bundesgerichtshof nicht mehr akzeptieren.

Marktmacht der Banken soll beschnitten werden

Konkret geht es dem Bundesgerichtshof darum, dass die aktuell verwendete Konstruktion den Banken zu viel Macht bringt. Zwar ist die stillschweigende Zustimmung nicht per se verwerflich – sie kommt auch anderswo vor. Doch die Art und Weise wie Banken das Verfahren zur Erhöhung von Gebühren nutzen, hat der BGH stark beanstandet und ist damit einen anderen Weg gegangen als Vorinstanzen, die den Banken recht gegeben haben. „Beispielsweise könnte die Bank die Kunden mit kostenlosen Girokonten oder kostenlosen Depots anwerben und nachdem sie einen Vertrag mit ihr geschlossen haben, mittels der beanstandeten Klausel Kontoführungsgebühren oder Depotgebühren einführen“, erklärte etwa der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger.

Unklare Folgen für die Zukunft

Bislang lässt sich noch nicht genau absehen, was das konkret für die Zukunft bedeutet. Die Urteilsbegründung dürfte hier noch einmal weitere Aufklärung bieten. Klar ist allerdings schon jetzt, dass sich etwas ändern muss und Banken wohl zukünftig alle Kunden um Zustimmung fragen müssen, wenn sie ihre Bedingungen ändern – zumindest bei größeren Kostenanpassungen. Was dann passiert, wenn Verbraucher sich einfach nicht melden oder nicht zustimmen, steht noch in den Sternen. Klar ist aber, dass das Urteil Verbrauchern endlich wieder mehr Mitbestimmung gibt und die Macht von Banken etwas einschränkt. 

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