Kommen bald Gebühren für die PayPal-Zahlung?

05.04.2021

Zuschläge für die Zahlung im Internet? Was man mittlerweile kaum mehr kennt, könnte bald zurückkommen – zumindest bei zwei Zahlungsarten.

Kommen bald Gebühren für die PayPal-Zahlung?

Wer im Online-Handel einkauft, der ist es dieser Tage eigentlich gewöhnt, mit einem beliebigen Zahlungsmittel kostenfrei bezahlen zu können. Egal ob per Überweisung, per Kreditkarte oder per PayPal – eine Zahlung im Netz kommt eigentlich nie mit einer Gebühr daher. Einzig für Versandkosten wird man bei dem einen oder anderen Händler noch zur Kasse gebeten. Schon deshalb ist der Einkauf im Netz so beliebt geworden. Doch drohen gerade mit Blick auf den beiden den Deutschen so beliebten Zahlungsdienst PayPal bald zusätzliche Gebühren beim Bezahlen?

Überraschendes Urteil des Bundesgerichtshofs

Die meisten Verbraucher dürften sich daran gewöhnt haben, dass sie nicht nur mit einer Deutschland-Kreditkarte, sondern auch mit Diensten wie PayPal komplett kostenlos im Netz bezahlen können. Doch damit könnte es schon in Kürze vorbei sein. Hintergrund dafür ist ein überraschendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Richter in Karlsruhe haben entschieden, dass die Erhebung einer zusätzlichen Gebühr bei bestimmten Zahlungsdienstleistern durchaus rechtens wäre. Bezogen war das Urteil primär auf die beiden in Deutschland besonders beliebten Dienste Sofortüberweisung und PayPal. Letzterer ist das meistgenutzte Zahlungsmittel der Deutschen im Internet.

PayPal nicht wie eine Lastschrift zu behandeln

Hintergrund des Streits ist eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2017, die im Folgejahr in Kraft getreten und ins BGB übernommen wurde. Diese besagt, dass bei üblichen Zahlungsmethoden keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden dürfen. Explizit genannt sind in der Verordnung dabei Zahlungskarten sowie SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften. Von PayPal und anderen Diensten wie etwa auch Klarna ist dagegen keine Rede. Dennoch waren Verbraucherschützer der Meinung, dass die Dienste von der Verordnung ebenfalls gedeckt sind, da sie indirekt eben via Lastschrift ober Überweisung funktionieren. Dieser Einschätzung folgen die Richter nicht – sie sehen vielmehr eine zusätzliche Dienstleistung, die von PayPal oder Sofortüberweisung erbracht wird.

Einführung von Zusatzgebühren wenig wahrscheinlich

Wer seine Deutschland-Kreditkarte mit PayPal verknüpft hat und damit häufiger im Netz bezahlt, sollte in Zukunft entsprechend genau hinsehen und prüfen, ob möglicherweise eine zusätzliche Gebühr anfällt. Sollte das der Fall sein, lohnt es sich direkt mit der Kreditkarte im Online-Handel zu bezahlen – hier fällt nämlich garantiert keine Gebühr an. Gleichwohl gehen Experten allerdings auch nicht davon aus, dass viele Händler tatsächlich wieder eine Gebühr für die PayPal-Zahlung einführen. In den letzten Jahren wurde die Gebühr in den allermeisten Fällen bereits gestrichen, die kostenlose Zahlung im Netz ist längst zur Regel geworden. Allzu große Folgen dürfte das Urteil des BGH also nicht haben. 

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