Kostenersparnis dank Reformation

03.07.2018

In Mitteleuropa war die Reformation der erste Schritt in Richtung Aufklärung. Die Reformation löste allerhand religiöse und politische Debatten aus. Vor allem aber erlöste die Reformation die Gläubigen schlussendlich von hohen Kosten für wertlose Papierzertifikate.

Kostenersparnis dank Reformation

Niedersachsen führt neuen Feiertag ein

Die Bundesländer Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein führen dieses Jahr den Reformationstag am 31. Oktober als neuen Feiertag ein. Damit folgen sie den Neuen Bundesländern. Der Reformationstag erinnert – wie der Name schon sagt – an den Beginn der Reformation. Am 31. Oktober 1517 veröffentlichte Martin Luther seine 95 Thesen.

Alternativen für den Reformationstag waren die Einführung eines Buß- und Bettages, Frauentages oder Europatages. Allerdings bekam keiner der Vorschläge so viel Zuspruch wie der Reformationstag. Doch nicht alle waren komplett einverstanden mit der Entscheidung. Kritik hagelte es, da sich andere Glaubensgemeinschaften und religionskritische Verbände benachteiligt fühlten von einem evangelischen Gedenktag. Laut der evangelischen Kirche Niedersachsens soll der 31. Oktober aber kein „Luthertag“ werden. Auch ein Mitwirken anderer Glaubensgemeinschaften zur Füllung des Feiertages ist nicht ausgeschlossen.

An was erinnert der Reformationstag?

Am Reformationstag wird an die Bildung der evangelischen Kirche und ihre Abspaltung von der katholischen Kirche erinnert. Laut einer Überlieferung soll der Mönch und Theologieprofessor Martin Luther am Abend vor Allerheiligen 1517 an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg 95 Thesen angeschlagen haben. Die Thesen setzten sich mit Ablass und Buße auseinander und waren in lateinischer Sprache niedergeschrieben. Er wollte damit eine akademische Disputation – also ein wissenschaftliches Streitgespräch – herbeiführen. Auch wenn das nicht seine Absicht war, so leitete er trotzdem die Reformation der Kirche ein.

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Ziel seiner Thesen war die Aufklärung der Bürger. Demnach sei die herrschende Ansicht einer Erlösung von der Sünde durch einen Ablass in Form einer Geldzahlung nicht möglich. Diesen Ablass habe nämlich bereits Jesu Christi am Kreuz geleistet. Luther hat seine Thesen zuvor schon an mehrere geistliche Würdenträger und Bischöfe des Reiches gesandt. Nachdem von ihnen keine Antwort kam, soll Luther erst dann die Thesen an die Schlosskirche Wittenbergs geschlagen haben. Es ist aber nicht komplett sicher, dass der Thesenanschlag wirklich so stattgefunden hat.

Wie funktionierte der Ablasshandel?

Der Ablasshandel war eine Idee der katholischen Kirche, um die Gläubigen von ihren Sünden zu befreien. Er entstand Ende des 12. Jahrhunderts. Dazu konnten die Gläubigen sogenannte Ablassbriefe erwerben. Diese wurden im Namen eines vom Papst beauftragten Bischofs oder Kardinals ausgestellt. Die Kirche gewährte dem Käufer einen Nachlass zeitlicher Sündenstrafen oder einen vollkommenen Ablass. Bevor es den Ablasshandel gab, konnten „Sünder“ auch auf anderem Wege Buße tun. So konnten Gläubige Vergebung durch Gebete, Fasten, gute Werke oder auch durch Pilgerfahrten erlangen.

In der Bibel steht zwar nichts über die Notwendigkeit eines Ablasshandels, allerdings wussten das die meisten Gläubigen nicht, da herkömmliche Bürger für gewöhnlich nicht lesen konnten. Die Ablassbriefe sollten vor allem Angst machen. Diese Angst regte nämliche die Nachfrage an und bedeutete mehr Geld für die katholische Kirche. Der Ablass gegen Zahlung einer festgelegten Summe für verschiedene Sünden wurde schließlich zu einer lukrativen Einnahmequelle für den Klerus.

Die katholische Kirche ging mit ihrem Ablasshandel sogar so weit, dass auch für bereits Verstorbene Ablassbriefe erworben werden konnten. Die Tarife für den Ablasshandel waren gestaffelt nach Einkommen. So kostete ein Ablassbrief zwischen einem und zehn Gulden. Erst 50 Jahre nach Luthers Thesenanschlag hob Papst Pius V in einer Konstitution alle Almosenablässe auf. Außerdem verfügte er 1570, dass all diejenigen, die mit den Ablässen Handel betreiben wollten, aus der katholischen Kirche exkommuniziert werden.

Bildquellen:

Michaela Zimmermann / MZ-Datenservice
Geldscheine: Michaela Zimmermann / MZ-Datenservice
Frauenkirche: eigene