In der Steuererklärung finden Sie nicht nur Angaben zur Kontoführungsgebühr, sondern auch Kreditkarten-Gebühren können angegeben werden.
Können Sie die Kosten Ihrer Kreditkarte in der Steuererklärung angeben und somit Steuern sparen?
In diesem Beitrag beleuchten wir, welche Möglichkeiten es gibt und worauf Sie achten müssen.
Grundsätzlich gilt: Privatpersonen können die Gebühren und Kosten für eine Kreditkarte nicht von der Steuer absetzen. Kreditkartenkosten zählen in diesem Fall zu den privaten Lebenshaltungskosten, die steuerlich nicht berücksichtigt werden.
ABER: Wenn Sie mit dieser Kreditkarte Geschäftsreisen oder etwa Fachliteratur bezahlen, kann die Karte anteilig steuerlich, als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Anders sieht es bei Selbstständigen und Freiberuflern aus. Nutzen Sie Ihre Kreditkarte geschäftlich, können Sie die damit verbundenen Kosten als Betriebsausgaben in Ihrer Steuererklärung angeben.
Dies umfasst zum Beispiel Jahresgebühren, Transaktionskosten und Zinsen auf das Kreditkartenkonto. Voraussetzung ist, dass die Kreditkarte nur für geschäftliche Zwecke genutzt wird. In diesem Fall sollten Sie die geschäftlichen und privaten Ausgaben klar trennen und eine nachvollziehbare Dokumentation führen.
Besondere Regelungen gelten für Arbeitnehmer, die häufig ins Ausland reisen oder in einem anderen Land arbeiten. Hier können unter Umständen auch die Kreditkartengebühren, die durch die Auslandseinsätze entstehen, steuerlich berücksichtigt werden. Lassen Sie sich in solchen Fällen von einem Steuerexperten beraten, um alle Möglichkeiten optimal zu nutzen.
Die steuerliche Geltendmachung von Kreditkartenkosten hängt stark von der Art der Nutzung ab. Für Privatpersonen ist dies in der Regel nicht möglich. Selbstständige, Freiberufler und Angestellte mit beruflich bedingten Ausgaben können von steuerlichen Vorteilen profitieren.
Wichtig ist stets eine klare Trennung von privaten und beruflichen Ausgaben sowie eine umfassende Dokumentation. Bei Unsicherheiten lohnt sich die Konsultation eines Steuerberaters, um das Optimum aus den steuerlichen Möglichkeiten herauszuholen.
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