Kreditkarten: Berliner Taxifahrer laut Urteil zur Akzeptanz verpflichtet

18.01.2016

Die Taxifahrer unserer Hauptstadt Berlin akzeptierten in der Vergangenheit häufig nur Bargeld zur Bezahlung. Bereits im letzten Jahr verabschiedete der Berliner Senat eine entsprechende Regelung, welche die Taxifahrer der Stadt unter anderem zur Akzeptanz von Kreditkarten verpflichtete – und oft verärgerte. Wissenswerte Details dazu und zu einem aktuellen Gerichtsentscheid haben wir im folgenden Artikel zusammengefasst.

Kreditkarten: Berliner Taxifahrer laut Urteil zur Akzeptanz verpflichtet

Manchmal ist ein Taxi die einzige Möglichkeit für Bürger, ihr Ziel zu erreichen. Selbst in Großstädten wie Berlin bietet es sich zu manchen Uhrzeiten an, auf ein Taxi statt auf öffentliche Verkehrsmittel zurückzugreifen. Denn Bus und Bahn fahren beispielsweise in der Nacht nicht immer durchgängig. Allerdings gab es hierzulande in der Vergangenheit keine gesetzlichen Regelungen, was die Bezahlung in Taxis betrifft. Konkret heißt dies, dass Taxifahrer selbst entscheiden konnten, welche Bezahlmethoden sie zuließen. So wurde ich Taxis der Hauptstadt häufig nur Bargeld akzeptiert. Das hat sich nun geändert – zumindest in unserer Hauptstadt Berlin.



Langer Streit und eindeutiges Urteil

Nun steht es fest. Berliner Taxifahrer müssen – sofern es deren Kunden wünschen – Kreditkarten zur Bezahlung von Fahrten akzeptieren. Dies entschied nun das Oberverwaltungsgericht der Stadt (OVG 1 S 76.15). Es bestätigte damit die Auffassung der vorherigen Instanz aus dem Juni 2015. Schon im letzten Jahr gab es deshalb großen Ärger. Nicht wenige der Fahrer weigerten sich, Kreditkarten zu akzeptieren. Ein Betroffener klagte schließlich gegen eine Neuregelung der Berliner Taxentarifverordnung durch den rot-schwarzen Senat, die eine Kartenakzeptanz für die Fahrer der Hauptstadt zur Pflicht macht.

Das Oberverwaltungsgericht begründete sein Urteil damit, dass die durch die Neuregelung des Senats entstehenden Verpflichtungen nicht in die Berufsfreiheit der Taxiunternehmer eingreifen würden. So argumentierte der Kläger, ein Taxiunternehmer, der die Erteilung einer einstweiligen Ausnahmegenehmigung begehrt hatte. Jedoch ohne Erfolg.