Kreditkarten: Wann Auslandsgebühren anfallen

29.09.2015

Setzen Sie Ihre Kreditkarte zumindest hin und wieder auch im Ausland oder im Online-Handel ein, kann es unter Umständen zu zusätzlichen Gebühren kommen. Welche das sind und wie hoch diese ausfallen können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Kreditkarten: Wann Auslandsgebühren anfallen

Kreditkarten sind für uns Bürger mittlerweile keine Art Statussymbol mehr, wie es noch bis vor einigen Jahrzehnten der Fall war – im Gegenteil. Heute benötigt man eine solche Karte schon fast, um einige eigentlich ganz alltägliche Bezahlvorgänge vornehmen zu können. So akzeptieren zum Beispiel die meisten Fluggesellschaften fast ausschließlich Kreditkartenzahlungen. Auch bei der Anmietung von Mietfahrzeugen stehen wir Verbraucher mit klassischer Kontokarte oder Bargeld häufig schlecht da. Denn auch dabei ist meist eine Kreditkarte notwendig. Und auch was unseren täglichen Einkauf betrifft, gewinnt die Kreditkarte zunehmend an Bedeutung. So haben einige große Discounter (z.B. Aldi, Lidl und Kaufland) Mitte dieses Jahres begonnen, uns Verbrauchern erstmalig auch Bezahlungen mittels Kreditkarte zu ermöglichen.



Mögliche Gebühren im Ausland beachten

Innerhalb Deutschlands ist der Einsatz einer Kreditkarte grundsätzlich kostenfrei für uns Nutzer. Anders allerdings kann dies sein, wenn die Karte im Ausland eingesetzt wird – zumindest wenn in Fremdwährung abgerechnet wird. Innerhalb des Euro-Raums ist ein Einsatz zwar generell ohne zusätzliche Kosten möglich. Nutzen Sie Ihre Kreditkarte jedoch in einem Land mit eigener Währung, fallen in aller Regel Gebühren an. Meist liegen diese zwischen 1 Prozent und 2 Prozent des Bezahlbetrages – je nach Karte. Kartenangebote ohne Auslandsentgelte bei Fremdwährungsabrechnungen gibt es aktuell nur sehr spärlich. 



Sonderfall Online-Handel

Nutzen Sie Ihre Kreditkarte zur Bezahlung im Online-Handel, gilt grundsätzlich das Gleiche. Auch dabei können Gebühren für den Auslandseinsatz in einem Nicht-EU-Land anfallen. Entscheidend dafür, ob eine Gebühr anfällt, ist der Sitz des jeweiligen Händlers bzw. dessen Bank (Acquirer Bank). Gehört diese einem Nicht-EU-Land an, fallen beim Bezahlvorgang die gleichen Kosten für Sie an wie bei einer Offline-Zahlung mit Kreditkarte vor Ort – zumindest bei Bezahlung in der jeweiligen Fremdwährung. 

Erfolgt der Bezahlvorgang hingegen in Euro, ist die Handhabung sehr unterschiedlich. In solchen Fällen kann ein Auslandsentgelt anfallen. Je nach Vereinbarung verzichtet die Händler-Bank jedoch auf die Erhebung eines Auslandsentgeltes. Setzen Sie Ihre Kreditkarte im Internet ein, sollten Sie deshalb immer auf mögliche Zusatzkosten achten. In jedem Fall müssten Ihnen diese ausgewiesen werden.



Umrechnung schützt nicht vor Auslandsentgelt

Häufig werden wir Verbraucher bei Bezahlung mit Kreditkarte im Nicht-EU-Ausland gefragt, ob der Vorgang in Euro oder in örtlicher Fremdwährung abgerechnet werden soll. Entgegen der Annahme vieler Kartennutzer ist die Entscheidung über die Abrechnungswährung völlig gegenstandslos für eine mögliche Auslandsentgeltberechnung. Da die Bank des Händlers selbst über mögliche Gebühren entscheidet, fallen Kosten gegebenenfalls also auch bei Bezahlung in Euro an. Übrigens ist es gemessen an Praxiserfahrungen für uns Verbraucher in aller Regel besser, in örtlicher Fremdwährung abzurechnen. Denn in diesem Fall wird zum meist vergleichsweise fairen Umrechnungskurs Ihrer Kartengesellschaft umgerechnet. Und das eventuelle Auslandsentgelt fällt wie erwähnt ohnehin an.

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