Kreditkarten: Wann und wie Zinskosten anfallen

02.11.2015

Kreditkarten sind eine durchaus praktische Sache. Jedoch können in der Praxis auch im Rahmen von zunächst als völlig kostenfrei beworbenen Kartenangeboten Kosten anfallen – in Form von Sollzinsen. Wann Ihnen diese berechnet werden und wie dies im Einzelnen abläuft, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Kreditkarten: Wann und wie Zinskosten anfallen

Viele von uns Verbrauchern legen Wert auf möglichst große finanzielle Freiheit. Und diese erlangen Sie sicher nicht nur dadurch, über ausreichend Geld zu verfügen. Auch ein unkomplizierter und komfortabler täglicher Umgang mit unseren Finanzen gehört für uns Bürger in gewisser Weise dazu. Vermutlich nicht zuletzt deshalb werden auch Kreditkarten immer häufiger eingesetzt. Denn vor allem diese bieten uns Verbrauchern gewisse wichtige Vorzüge. Zudem ist ihr Einsatz äußerst zuverlässig und bequem.

 

Mögliche Zinskosten beachten

Allerdings sind Kreditkarten nicht zwangsläufig kostenfrei für ihre Nutzer. Denn handelt es sich um eine klassische Kreditkarte, verfügt diese über einen festen Kreditrahmen. Ausgaben innerhalb eines – meist monatlichen – Abrechnungszeitraumes werden gesammelt und sind erst nachträglich auszugleichen. Je nach Vereinbarung kann das per Lastschrifteinzug von einem vertraglichen Girokonto oder per manueller Zahlung mittels Überweisung geschehen. Gleichen Sie als Karteninhaber Ihr Kartenkonto innerhalb einer vorgegebenen Frist aus, fallen keinerlei Zinskosten für die beschriebene nachträgliche Zahlung an.

Anders ist das jedoch, wenn Sie diese Zahlungsfrist überschreiten. In diesem Fall werden Ihnen Zinskosten in Rechnung gestellt. Die dafür berechneten Zinssätze liegen nicht selten sogar über dem allgemeinen Niveau für Dispositionskredite auf Girokonten. Einige Angebote schlagen in solchen Fällen mit 15 Prozent p.a. und sogar noch mehr zu Buche. Deshalb gilt es aus Sicht von uns Verbrauchern grundsätzlich, eine Überschreitung der Zahlungsfrist nach Möglichkeit zu vermeiden.

Ähnlich verhält es sich übrigens mit Kreditkarten, die Ihnen eine sogenannte Teilzahlungsfunktion anbieten. Dahinter steckt praktisch nichts anderes als eine Abzahlung des in Anspruch genommenen Kreditrahmens in kleinen festgelegten (meist monatlichen) Raten. Auch in diesem Fall wird der jeweilige Sollzins Ihrer Kreditkarte zur Berechnung der Zinskosten zugrunde gelegt. Somit bedeutet das ebenfalls meist enorme Zinskosten für Sie als Kartennutzer.

Im Gegensatz zum herkömmlichen Girokonto erfolgt die Zinsbelastung bei Kreditkarten nicht quartalsweise, sondern monatlich. Das wirkt optisch etwas angenehmer, da die absoluten Zahlbeträge augenscheinlich zunächst geringer wirken. Die monatliche Zinsbelastung auf Ihrem Kartenkonto bringt allerdings einen für Sie negativen Zinseszinseffekt mit sich. Denn bereits im Folgemonat wird die jeweilige Zinsbelastung mitverzinst. Und das zu einem wie erwähnt meist stattlichen Zinssatz.

 

Kreditrahmen dauerhaft ausgeschöpft?

Doch was können Sie tun, wenn Sie Ihren Kreditrahmen dauerhaft in Anspruch nehmen und keine zeitnahe Rückzahlung möglich ist? Dann sollten Sie handeln. Und zwar möglichst schnell. In den meisten Fällen hilft eine Umschuldung. Das bedeutet, dass Sie einen vorhandenen Kredit – also den in Anspruch genommenen Rahmen Ihrer Kreditkarte – durch ein neu aufgenommenes Darlehen ablösen. Klassische Konsumkredite können Sie derzeit nicht selten zu Zinssätzen von unter fünf Prozent jährlich abschließen. Gelingt es Ihnen, Ihr teuer genutztes Kartenkonto auf diese Weise auzugleichen, ist die Kosteneinsparung in aller Regel enorm. Die Einsparung sollte schließlich lieber der Rückzahlung Ihrer Schulden dienen. In der Praxis sind die neu genutzten Kreditanbieter häufig bei der Ablösung Ihrer Altverpflichtung behilflich.

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