Mastercard-Patent - Komfortmerkmal oder Datenverkauf zum Nachteil des Kunden?

12.02.2017

Bereits im Jahre 2015 reichte der Anbieter Mastercard ein Patent ein, in welchem es um die Erfassung der physischen Größe des Kunden geht und der Weitergabe an einen Transportdienstleister, damit dieser sich optimal auf den Kunden einstellen kann.

Mastercard-Patent - Komfortmerkmal oder Datenverkauf zum Nachteil des Kunden?

Im Patentantrag steht hierzu folgendes: „Ein System, ein Verfahren und ein computerlesbares Speichermedium, das so konfiguriert ist, dass es die physische Größe der Zahlungsbegünstigten auf der Grundlage von Zahlungsvorgängen analysiert und es einem Transportanbieter erlaubt, die physische Größe der Zahlungsbegünstigten bei der Zuteilung eines Sitzplatzes zu berücksichtigen.“

Vereinfacht ausgedrückt, ist es dem Kreditkartenanbieter möglich durch Einkäufe festzustellen, welche Konfektions- und Schuhgröße ein Kunde besitzt. Dadurch kann er Rückschlüsse ziehen wie groß und beleibt eine Person ist. Werden diese Daten an ein Transportunternehmen weitergegeben, wäre es diesem möglich entsprechend großen oder kleinen Platzkontingente freizuhalten, um sich optimal auf den Kunden einzustellen. Dies birgt allerdings die Gefahr, dass sich Transportdienstleister die extra großen Plätze für zum Beispiel adipöse Personen zusätzlich vergüten lassen.

Ferner ist noch zu klären, ob dieses Patent bei realer Umsetzung mit unseren Datenschutzgesetzen in Einklang zu bringen ist. Sollte das Patent hier eines Tages Anwendung finden, bleibt dem Kunden nur übrig auf Wettbewerbsprodukte auszuweichen, sofern diese nicht ähnliche Techniken verwenden oder den Kleiderkauf künftig über das gute, alte Bargeld abzuwickeln.

Bildquellen:

Michaela Zimmermann / MZ-Datenservice