Mit Kreditkarte ohne Gebühren Flugtickets buchen

17.06.2021

Bei der Flugbuchung musste man über Jahre auf Zusatzgebühren achten – doch auch heute gibt es noch kreative Wege von Reiseportalen.

Mit Kreditkarte ohne Gebühren Flugtickets buchen

Eigentlich ist die Sache seit einigen Jahren klar geregelt: Online-Reisebüros und Fluggesellschaften müssen schon im ersten Schritt des Buchungsprozesses und bei sogenannten Meta-Suchen – hier werden die Preise verschiedener Portale verglichen – den Endpreis für das Ticket anzeigen. In diesem Preis müssen alle Gebühren für gängige Zahlungsmittel enthalten sein. Doch diese Praxis wird auch heute noch umgegangen, wie ein neues Urteil des Landgerichts Leipzig im Sinne von Verbrauchern zeigt.

Zahlungsmittelrabatte in der Flugsuche sind unzulässig

Das Portal billigflug.de hatte im Buchungsprozess damit geworben, dass Reisende mit einem Rabatt von 14,99 Euro bedacht werden, wenn sie mit der billigflug.de Mastercard Gold bezahlen. Dadurch war das Ticket bei dem Portal deutlich billiger als bei vielen anderen Konkurrenten, in diesem Fall sogar mehr als 20 Prozent. Der Rabatt allerdings steht nur einem sehr ausgewählten Personenkreis zur Verfügung, denn die angesprochene Kreditkarte hat in Deutschland kaum ein Verbraucher im Portemonnaie. Das erinnert gewissermaßen schon an Zeiten, in denen es die EU-Verordnung zu Zahlungsmittelentgelten noch nicht gab. Überraschend kommt es deshalb auch nicht, dass das Landgericht Leipzig diese Art von Zahlungsmittelrabatten als unzulässig erklärt hat.

Transparente Preisangaben schon im Buchungsprozess

An der Meinung der Richter ändert auch ein Hinweis des Portals nicht, dass es den günstigsten Preis nur bei Zahlung mit dem genannten Zahlungsmittel gibt. Vielmehr müsse von der ersten Seite an der Endpreis angezeigt werden, der für gängige Zahlungsmittel gelte. Hierbei handelt es sich etwa um Kreditkarten von Visa und Mastercard oder auch die Zahlung per Lastschrift oder Überweisung. Das Urteil hat damit auch noch einmal verdeutlicht, dass der Preis aus der Flugsuche immer für ein Zahlungsmittel wie die Deutschland-Kreditkarte gelten muss. Ist dies nicht der Fall, handelt der Anbieter unzulässig, wie die Richter noch einmal verdeutlicht haben. Begründet wurde das Urteil damit, dass der Rabatt für einen großen Teil der Verbraucher nicht erreichbar sei.

Das Ende von kuriosen Preissprüngen bei der Flugsuche

Dass das Urteil die gängige Praxis noch einmal untermauert hat, ist für Verbraucher wichtig. Vor der Neuregelung durch die Europäische Union gab es bei der Flugbuchung so einige Kuriositäten. Während große Fluggesellschaften meist prozentuale Gebühren für Zahlungsmittel nahmen, gab es bei Online-Reisebüros eine teils verrückte Praxis von Rabatten von mehr als 50 Prozent für Zahlungen mit unbekannten Diensten wie „Entropay“, die kaum ein Verbraucher jemals zuvor genutzt, geschweige denn davon gehört hatte. Damit ist es mittlerweile vor – das neue Urteil aus Leipzig hat das noch einmal verdeutlicht.

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