Neue EU-Zahlungsdienst-Richtlinie – Zugunsten der Verbraucher

02.06.2017

In der vergangenen Nacht hat der Bundestag ein neues Gesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2018 sind Zusatzgebühren bei allen Überweisungen und Lastschriftverfahren im SEPA-System untersagt. Dieses neue Gesetz gilt somit auch für Kreditkarten und das sogar europaweit – sowohl für Zahlungen im Internet und an der Ladenkasse. Dieser Schritt war schon lange notwendig, da bereits manche Fluggesellschaften bei Buchungen über ihr Portal bis zu 25 Euro für das Bezahlen mit Kreditkarte verlangen.

Neue EU-Zahlungsdienst-Richtlinie – Zugunsten der Verbraucher

Im Gesetz heißt es dazu, für die gängigen bargeldlosen Zahlungsmittel dürften selbst kostendeckende Aufschläge nicht mehr vereinbart werden. Dies bedeutet trotz anfallender Interchange-Gebühren (Interbankenentgelt) dürfen die Unternehmen keine Extra-Kosten aufschlagen.

Erst vor Kurzem wurden die Interchange-Gebühren durch die EU gedeckelt und zwar bei Zahlungen mit Kreditkarte auf maximal 0,3 Prozent und bei Zahlung mit Debitkarte maximal auf 0,2 Prozent des Transaktionswerts. Auch das Bezahlen mit girocard (früher ec-Karte), bei dem der Kunde mit girocard und PIN (aber ohne Unterschrift) bezahlt, fällt unter diese Regelung. Vor dieser EU-Regelung fielen in Deutschland durchschnittlich 1,2 Prozent pro Transaktion an.

Die aktuelle Zahlungsdienst-Richtlinie der Europäischen Union wurde im Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der Grünen beschlossen, die Linke-Fraktion enthielt sich.

Zudem soll die Haftung des Verbrauchers für nicht autorisierte Transaktionen von derzeit höchstens 150 Euro auf 50 Euro herabgesetzt werden. Auch Fehlüberweisungen sollen einfacher zurückgeholt werden können, bisher ließen sich diese bereits innerhalb von acht Wochen zurückbuchen, dieses Erstattungsrecht war aber bisher noch nicht gesetzlich verankert. Außerdem werden keine Kreditwürdigkeitsprüfungen von Darlehensnehmern bei Verlängerungen von Wohnimmobilienkrediten mehr benötigt.

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Michaela Zimmermann / MZ-Datenservice