Neue Regeln für Online-Shops – zum Schutz der Verbraucher

13.05.2017

Dieses Mal geht es aber nicht um eine gesetzliche Vorschrift, sondern um neue Richtlinien von Visa, welche bereits seit dem 22. April 2017 gelten. Hierbei sollen viele wichtige Dinge direkt auf der Checkout-Seite für den Kunden ersichtlich werden, darunter fallen die vollständige Beschreibung des Warenkorbs wie auch die Darstellung der vollständigen Adressdaten des Händlers.

Neue Regeln für Online-Shops – zum Schutz der Verbraucher

Bei dem sogenannten Checkout handelt es sich im elektronischen Handel um die virtuelle Kasse. Hier kann sich der Kunde für eine Zahlungsmethode entscheiden. An dieser Stelle gibt es häufig Abbrüche, wenn der Händler zum Beispiel nur Vorkasse oder Paypal anbietet. Denn wie hinlänglich bekannt ist, bezahlt der Deutsche seine Waren am liebsten erst, wenn er diese bereits erhalten hat, also auf Rechnung. Wenn ein Online-Händler viele Zahlungsarten anbietet, sind die Chancen eines Abbruchs am geringsten.

Ab sofort müssen die Online-Shops die vollständige Beschreibung des Warenkorbinhaltes, die Transaktionswährung, den Gesamtbetrag und die kompletten Adressdaten des Händlers inklusive des Landes (ein Link zum Impressum reicht nicht aus) aufführen. Zudem müssen die Liefer-, Rückgabe- und Rückerstattungsbedingungen sowie weitere Kaufbedingungen und -konditionen (meist in den AGB ersichtlich) vor der endgültigen Zahlung durch den Kunden akzeptiert werden. Außerdem sollten die Kreditkartenlogos in Farbe dargestellt sein, die allgemeinen Kontaktinformationen zum Kundenservice des Händlers (inklusive E-Mail-Adresse und Telefonnummer) sollten innerhalb des Online-Shops ersichtlich gemacht werden wie auch die Regelungen für den Versand in gesplitteten Lieferungen und die Angaben zum Datenschutz der Verbraucher und Sicherheitsregelungen für den Umgang und Übertragung von Kreditkartendaten. Der Online-Händler muss sicherstellen, dass der Kreditkarteninhaber versteht, das der Händler für diese Transaktion, den Kundendienst und für den Fall eines Problems verantwortlich ist. Dies betrifft auch die Lieferung der Ware (egal ob physisch oder digital) oder der Dienstleistungen, die Gegenstand der Transaktion sind.

Es handelt sich hierbei zwar nicht um ein Gesetz, dennoch können Händler bei Nichteinhaltung dieser Richtlinien mit Bußgeldern von den Kreditkartenorganisationen rechnen, auch mit einer Vertragskündigung könnte bei wiederholten Verstößen gerechnet werden.

Grundsätzlich bleibt nur noch zu sagen, dass wenn ein Online-Händler kein Impressum hat, über keine AGB verfügt oder andere signifikante Lücken aufweist, dann gilt immer Finger weg, auch wenn das Angebot noch so günstig erscheinen sollte.

Bildquellen:

Michaela Zimmermann / MZ-Datenservice