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Reisegepäckversicherung: Was ist wirklich geschützt?

23.06.2026

Der Koffer steht bereit, der Laptop ist im Rucksack, das Handy in der Tasche und vielleicht liegt sogar das Surfbrett schon im Auto. Doch was passiert, wenn unterwegs etwas gestohlen, beschädigt oder zerstört wird? Genau diese Frage stellen sich viele Reisende erst dann, wenn es bereits zu spät ist.

In diesem Beitrag erfahren Sie einfach und verständlich, was als Reisegepäck zählt, welche Gegenstände gesichert sind und wo wichtige Grenzen gelten.

Reisegepäckversicherung: Was ist wirklich geschützt?

Was zählt als Reisegepäck? Reisegepäckversicherung der Deutschland-Kreditkarte Gold

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Reisegepäckversicherung einfach erklärt: Was ist auf Reisen wirklich geschützt?

Der Koffer ist gepackt, der Laptop liegt im Rucksack, die Sonnenbrille steckt im Etui und das Surfbrett ist für den Sommerurlaub dabei. Doch was passiert, wenn unterwegs etwas gestohlen, beschädigt oder zerstört wird? Hier kann Ihnen die Versicherung der Deutschland-Kreditkarte Gold helfen.

Was zählt als Reisegepäck?

Als Reisegepäck gelten grundsätzlich Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die Sie auf Ihre Reise mitnehmen. Dazu gehören zum Beispiel Kleidung, Schuhe, Kosmetik, Koffer, Reisetaschen, technische Geräte oder Dinge, die Sie für Ihren Urlaub benötigen.

Auch Geschenke und Reiseandenken, die Sie während der Reise kaufen, können mitversichert sein.

Nicht gemeint sind dagegen Gegenstände, die üblicherweise nur beruflich genutzt werden oder die Sie während der Reise ausschließlich für berufliche Zwecke erwerben. Die Reisegepäckversicherung schützt also in erster Linie Ihr privates Reisegepäck.

Beispiele für versichertes Reisegepäck

Typische Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs sind:

  • Kleidung, Schuhe und Badesachen
  • Koffer, Rucksack und Reisetasche
  • Kosmetik und persönliche Reiseutensilien
  • Laptop, Kamera und elektronische Geräte unter bestimmten Voraussetzungen
  • Smartphone, Smartwatch oder Tablet bis zu bestimmten Grenzen
  • Kinderwagen als persönlicher Reisebedarf
  • Reiseandenken und Geschenke
  • bestimmte Sportausrüstung, wenn sie ausdrücklich genannt ist, zum Beispiel Surfausrüstung, Fahrrad

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Wann greift die Reisegepäckversicherung?

Die Reisegepäckversicherung greift grundsätzlich, wenn Ihr Gepäck während der Reise durch ein versichertes Ereignis abhandenkommt, beschädigt oder zerstört wird.

Ein einfaches Verlieren ist dagegen nicht versichert. Wenn Sie also Ihre Sonnenbrille am Strand liegen lassen oder den Rucksack im Zug vergessen, handelt es sich nicht um einen versicherten Schaden.

Ist mein Laptop versichert?

Ja, ein Laptop kann als EDV-Gerät versichert sein. Allerdings gelten hier besondere Regeln.

Laptops, Kameras, elektronische Kommunikationsgeräte und Unterhaltungsgeräte inklusive Zubehör sind nur versichert, wenn sie sicher verwahrt werden. Das bedeutet zum Beispiel:

  1. Sie tragen oder benutzen den Laptop bestimmungsgemäß.
  2. Sie führen ihn im persönlichen Gewahrsam mit.
  3. Er befindet sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum.
  4. Er ist in einem verschlossenen Fahrzeug nicht sichtbar verstaut.
  5. Auf einem offiziellen Campingplatz befindet er sich sicher verwahrt im verschlossenen Wohnwagen, Wohnmobil oder Fahrzeug.

Ist mein Surfbrett versichert?

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Ja, Surfausrüstung ist ausdrücklich genannt. Für Schäden an Surfausrüstung gilt eine Entschädigungsgrenze von bis zu 500 Euro je Versicherungsfall.

Ist ein Kinderwagen versichert?

Ein Kinderwagen kann als Sache des persönlichen Reisebedarfs gelten. Wenn Sie ihn für die Reise mitnehmen, kann er daher grundsätzlich unter den Reisegepäckschutz fallen. Auch hier kommt es auf den Schadenhergang an.

Was gilt für Sonnenbrillen, Brillen und Hörgeräte?

Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte sind ebenfalls genannt, allerdings mit einer niedrigeren Grenze. Hier gilt eine Entschädigung von bis zu 250 Euro je Versicherungsfall.

Welche Versicherungssumme gilt?

Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Versicherungssumme der Reisegepäckversicherung grundsätzlich 1.500 Euro je Versicherungsfall.

Innerhalb dieser Summe gelten für bestimmte Gegenstände besondere Grenzen.

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Was müssen Sie im Schadenfall tun?

Wenn etwas passiert, sollten Sie schnell und geordnet handeln.

Schritt für Schritt im Schadenfall

  1. Schaden feststellen: Prüfen Sie, welche Gegenstände betroffen sind.
  2. Polizei informieren: Bei Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstahl oder Brand müssen Sie unverzüglich die Polizei einschalten.
  3. Liste erstellen: Fertigen Sie eine Einzelaufstellung der beschädigten oder verschwundenen Gegenstände an.
  4. Kaufdaten notieren: Ergänzen Sie Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungspreis.
  5. Bestätigung sichern: Lassen Sie sich die Anzeige und die Liste schriftlich bestätigen.
  6. Unterlagen einreichen: Reichen Sie das vollständige Polizeiprotokoll und die Schadenunterlagen ein. Dies kann grundsätzlich über die Verlinkung der App erledigt werden. Dazu gehen Sie auf Produkte und dann Versicherungen. Hier finden Sie alle Versicherungen und könne auch Fälle melden.

Reisegepäckschutz ist besonders wertvoll, wenn Sie die Regeln kennen

Die Reisegepäckversicherung der Deutschland-Kreditkarte Gold kann auf Reisen ein sinnvoller Schutz sein. Sie hilft, wenn persönliches Reisegepäck durch Diebstahl, Raub, Unfall, Brand oder bestimmte Naturereignisse beschädigt, zerstört oder entwendet wird.

Für Kundinnen und Kunden ist vor allem wichtig: Reisegepäck bedeutet nicht nur Koffer und Kleidung. Auch Laptop, Smartphone, Kamera, Kinderwagen, Geschenke oder bestimmte Sportausrüstung können dazugehören. Gleichzeitig gelten klare Grenzen und Ausschlüsse.

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Bildquellen:

@PaySol.de | Bilderstellung teilweise durch KI