Der Koffer steht bereit, der Laptop ist im Rucksack, das Handy in der Tasche und vielleicht liegt sogar das Surfbrett schon im Auto. Doch was passiert, wenn unterwegs etwas gestohlen, beschädigt oder zerstört wird? Genau diese Frage stellen sich viele Reisende erst dann, wenn es bereits zu spät ist.
In diesem Beitrag erfahren Sie einfach und verständlich, was als Reisegepäck zählt, welche Gegenstände gesichert sind und wo wichtige Grenzen gelten.
Der Koffer ist gepackt, der Laptop liegt im Rucksack, die Sonnenbrille steckt im Etui und das Surfbrett ist für den Sommerurlaub dabei. Doch was passiert, wenn unterwegs etwas gestohlen, beschädigt oder zerstört wird? Hier kann Ihnen die Versicherung der Deutschland-Kreditkarte Gold helfen.
Als Reisegepäck gelten grundsätzlich Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die Sie auf Ihre Reise mitnehmen. Dazu gehören zum Beispiel Kleidung, Schuhe, Kosmetik, Koffer, Reisetaschen, technische Geräte oder Dinge, die Sie für Ihren Urlaub benötigen.
Auch Geschenke und Reiseandenken, die Sie während der Reise kaufen, können mitversichert sein.
Nicht gemeint sind dagegen Gegenstände, die üblicherweise nur beruflich genutzt werden oder die Sie während der Reise ausschließlich für berufliche Zwecke erwerben. Die Reisegepäckversicherung schützt also in erster Linie Ihr privates Reisegepäck.
Typische Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs sind:
Die Reisegepäckversicherung greift grundsätzlich, wenn Ihr Gepäck während der Reise durch ein versichertes Ereignis abhandenkommt, beschädigt oder zerstört wird.
Ein einfaches Verlieren ist dagegen nicht versichert. Wenn Sie also Ihre Sonnenbrille am Strand liegen lassen oder den Rucksack im Zug vergessen, handelt es sich nicht um einen versicherten Schaden.
Ja, ein Laptop kann als EDV-Gerät versichert sein. Allerdings gelten hier besondere Regeln.
Laptops, Kameras, elektronische Kommunikationsgeräte und Unterhaltungsgeräte inklusive Zubehör sind nur versichert, wenn sie sicher verwahrt werden. Das bedeutet zum Beispiel:

Ja, Surfausrüstung ist ausdrücklich genannt. Für Schäden an Surfausrüstung gilt eine Entschädigungsgrenze von bis zu 500 Euro je Versicherungsfall.
Ein Kinderwagen kann als Sache des persönlichen Reisebedarfs gelten. Wenn Sie ihn für die Reise mitnehmen, kann er daher grundsätzlich unter den Reisegepäckschutz fallen. Auch hier kommt es auf den Schadenhergang an.
Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte sind ebenfalls genannt, allerdings mit einer niedrigeren Grenze. Hier gilt eine Entschädigung von bis zu 250 Euro je Versicherungsfall.
Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Versicherungssumme der Reisegepäckversicherung grundsätzlich 1.500 Euro je Versicherungsfall.
Innerhalb dieser Summe gelten für bestimmte Gegenstände besondere Grenzen.

Wenn etwas passiert, sollten Sie schnell und geordnet handeln.
Schritt für Schritt im Schadenfall
Die Reisegepäckversicherung der Deutschland-Kreditkarte Gold kann auf Reisen ein sinnvoller Schutz sein. Sie hilft, wenn persönliches Reisegepäck durch Diebstahl, Raub, Unfall, Brand oder bestimmte Naturereignisse beschädigt, zerstört oder entwendet wird.
Für Kundinnen und Kunden ist vor allem wichtig: Reisegepäck bedeutet nicht nur Koffer und Kleidung. Auch Laptop, Smartphone, Kamera, Kinderwagen, Geschenke oder bestimmte Sportausrüstung können dazugehören. Gleichzeitig gelten klare Grenzen und Ausschlüsse.
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