Reise-Freunde haben es befürchtet: Auch 2022 steht das Corona-Virus wieder deutlich im Vordergrund. Reisen ist in viele Länder möglich! Wir zeigen Ihnen die aktuellen Möglichkeiten und Regeln.
Die Informationen im Artikel sind vom 15. Februar 2022.
Je nach Einstufung der bereisten Länder sind die Regeln für die Rückreise nach Deutschland unterschiedlich. Es kann sein, dass Reisende eine digitale Anmeldung durchführen, in Quarantäne gehen oder den Corona-Test vorzeigen müssen. Jede Woche ändert sich die Einstufung der Länder und Urlauber warten gespannt auf Besserungen. Aktuell gibt es wenig positive Nachrichten – aber reisen ist möglich!
Die Bundesregierung stuft die Länder als Hochrisikogebiet ein, welche die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 nicht übersteigen. Diese Daten können täglich angepasst werden. Daher sollten Urlauber:innen vor Reiseantritt die Liste der aktuellen Risikoländer überprüfen.
1. Egal wohin die Reise geht, mittlerweile benötigen Urlauber:innen einen Nachweis. Dieser enthält, ob die Personen geimpft, genesen oder (negativ) getestet sind.
In vielen Ländern (auch in Deutschland) benötigen Reisende den QR-Code von einer App oder in Papierform. Verbraucher können beispielsweise auf eine der folgenden offiziellen Apps zurückgreifen:
2. Die digitale Anmeldung ist nahezu überall Pflicht. Den Link erhalten Reisende von der Reiseleitung oder auf der Seite des Auswärtigen Amts. In der Regel registriert man sich frühestens 72 Stunden vor der Reise. Das Einreise-Verkehrsmittel ist irrelevant – per Flugzeug, Zug oder Auto.
Bei der Rückreise registrieren sich Urlauber vorab. Die Anmeldung darf frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen. Die deutsche Behörde benötigt neben der Registrierung auch einen Nachweis beispielsweise des Impfzertifikates. Dafür reicht ein Screenshot des Nachweises (QR-Code) aus der App oder ein Foto des papierhaften QR-Codes.
Wenn Urlauber aus einem Hochrisikogebiet zurückkommen, sind diese zu einer zehntägigen Quarantäne verpflichtet. Dies gilt aktuell nicht für Reisende, welche einen Impf- oder Genesenen-Nachweis an die zuständige Behörde übermitteln.
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