Reiseportal-Urteil: Ungebräuchliche Kreditkarten dürfen nicht als einziges kostenloses Zahlungsmittel angeboten werden

21.10.2017

Das Landgericht Berlin hat aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) entschieden, dass das Reiseportal Expedia.de nicht nur eine bestimmte, ungebräuchliche Kreditkarte als einziges kostenloses Zahlungsmittel anbieten darf. Zudem dürfen die Kosten für gebührenpflichtige Zahlungen nicht die wirklich anfallenden Kosten übersteigen, also die die Fluglinie selbst an den Kartenanbieter zahlt (Az. 16 O 362/16).

Reiseportal-Urteil: Ungebräuchliche Kreditkarten dürfen nicht als einziges kostenloses Zahlungsmittel angeboten werden

Bei der ungebräuchlichen Kreditkarte handelte es sich um die Visa Electron. Bei dieser ist zu beachten, dass es sich hierbei allerdings nur um eine Prepaid-Kreditkarte handelt. Die Kreditkarte hat somit auch keine Hochprägung, daher kann man diese nur an elektronischen Terminals verwenden und natürlich für Online-Zahlungen. „Für das Zahlen extra zahlen - diesen Weg hat das Landgericht Berlin Expedia.de zurecht untersagt, denn Unternehmen sollten nicht am Bezahlvorgang verdienen können. Das Reiseportal muss wenigstens eine gängige Zahlungsmöglichkeit kostenlos anbieten. Das kann die Zahlung per Bankeinzug, Rechnung oder mit gängigen Kreditkarten wie Visa und MasterCard sein“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Bei Zahlungen mit anderen Kreditkarten wurden bei Testbuchungen des vzbv Gebühren in Höhe von 10 beziehungsweise 17,50 Euro fällig. Das Landgericht Berlin stellte klar, dass Expedia.de für rechtswidrige Klauseln und Zahlungsabwicklungen der Leistungsanbieter verantwortlich sei. „Das Gericht hat auch die Reiseportale in die Verantwortung gegenüber dem Verbraucher genommen“ sagt Kerstin Hoppe vom vzbv. „Sie können sich nicht mit ihrer bloßen Vermittlungstätigkeit herausreden und auf die Fluglinien verweisen.“

Die in London ansässige Betreiberin des Reiseportals opodo.de wurde von dem Bundesverband der Verbraucherzentralen verklagt und der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte bereits im Januar diesen Jahres veröffentlichen Urteil entschieden (Az. I ZR 160/15). Es ging in dem Fall um eine Servicepauschale bei Flugbuchungen, die nur bei Bezahlung mit Kreditkarte von American Express wegfiel. Außerdem wurden Entscheidungen vorgeordneter Gerichte bestätigt (Az.: 15 O 413/13), dass Reisevermittler wie Opodo einen Versicherungsabschluss nicht mit Warnhinweisen und Usability-Tricks quasi heimlich unterschieben dürfen. Denn Opodo habe seine Flugreisenden zum Abschluss einer Reiseversicherung gedrängt. Denn auf der Buchungsseite wurde zum einen vor den hohen Stornokosten gewarnt und zum anderen die alternative Option „Weiter ohne Versicherung“ war zu leicht zu übersehen. Damit wurden den Kunden die freie Entscheidung erschwert, urteilten die Karlsruher Richter.

Doch Vorsicht ist noch immer geboten, da zum Beispiel das Online-Reisebüro fluege.de ein Service-Entgelt (bei einer Testbuchung entsprach dieser 59,99 Euro) verlangt. Diese entfällt nur, wenn man mit der fluege.de Mastercard Gold von der Advanzia Bank bezahlt. Praktischerweise kann man diese Karte auch über fluege.de beantragen, vermittelt wird die Kreditkarte dann durch die Invia Flights Germany GmbH. Bei dieser Kreditkarte handelt es sich um eine klassische Credit Card mit Verfügungsrahmen. Auf ihrer Internetseite äußert sich fluege.de zu dem Thema so: „Auch fluege.de verlangt - wie in der Reisebranche generell üblich - ein Service-Entgelt. Die Vermittlung eines Fluges ist eine Dienstleistung, die gerechtfertigterweise entlohnt werden muss. Das scheinen manche Verbraucherschützer allerdings anders zu sehen: So hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einer Veröffentlichung den Eindruck erweckt, die branchenübliche Service Fee (Service-Entgelt) von fluege.de sei ein Zahlungsmittelentgelt beziehungsweise stelle die Zusatzkosten für die Nutzung bestimmter Bezahlmittel dar. Diese Behauptung ist jedoch falsch.“

Wir wünschen allen Reisenden einen angenehmen Aufenthalt und nicht zu hohe Gebühren!

Bildquellen:

© Clarita | Dreamstime Stock Photos