Reklamation von Kreditkartenumsätzen

15.12.2014

Das Bezahlen mit einer Kreditkarte geht schnell, bequem und unkompliziert.
Auch bei Kriminellen ist dies der Fall. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass man die Kreditkartenabrechnung am Monatsende kontrolliert und plötzlich nicht nachvollziehbare Abbuchungen feststellt.
Wir wollen Ihnen aufzeigen, wie man sich gegen solche unberechtigten Abbuchungen zur Wehr setzt.

Auf Ihrer monatlichen Kreditkartenabrechnung finden sich Abbuchungen:

  • in falscher Höhe
  • von unbekannten Unternehmen
  • für nicht bestellte und gelieferte Waren
  • oder doppelte Abbuchungen

Sollten Sie einen dieser Fälle auf Ihrer Abrechnung bemerken, informieren Sie unverzüglich Ihre kartenausgebende Bank. Eine entsprechende Telefonnummer finden Sie auf Ihrer Kreditkartenabrechnung.
Egal ob Sie eine VISA Kreditkarte oder eine Mastercard besitzen, die Reklamation von Umsätzen läuft bei beiden Kreditkartentypen fast identisch ab.
Reklamationen von Kreditkartenumsätzen können schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder im Online-Banking erfolgen.
Sollten Sie eine Reklamation der Kreditkartenabrechnung einleiten, müssen immer der zu reklamierende Umsatz und das dazugehörige Datum der Transaktion angegeben werden sowie der Grund für die Beanstandung.
Hat der Kunde den Versuch unternommen die Unstimmigkeiten selbst mit dem haben Sie als Kreditkarteninhaber bereits selbst versucht die Unstimmigkeiten mit dem Zahlungsempfänger zu klären, muss der damit verbundene Schriftverkehr der Reklamation beigefügt werden.

Sorgfaltspflicht und Selbstbeteiligung

In fast allen Geschäftsbedingungen der kartenausgebenden Banken ist verankert, dass der Kreditkarteninhaber mit einem Maximalbetrag von 50 Euro haftet, wenn der Kunde die Abbuchung nicht selbst getätigt oder verschuldet hat.
Um eine selbstverschuldete Abbuchung handelt es sich dann, wenn die Kreditkarte zusammen mit dem PIN aufbewahrt wurde, zum Beispiel im gestohlenen Geldbeutel.
Wurde das Portemonnaie gestohlen, muss die Kreditkarte unverzüglich gesperrt werden. Eine Kartensperrung ist 24 Stunden möglich, dafür hält die Bank eine entsprechende Sperrtelefonnummer bereit.
Lässt der Kunde die Kreditkarte nicht sofort sperren, kommt er der erforderlichen Sorgfaltspflicht nicht nach und die Bank übernimmt keinerlei Haftung.

Falsche Abbuchungen im Ausland

Sehr aufmerksam sollte man seine Kreditkartenabrechnung nach dem Urlaub kontrollieren. Damit die Umsätze nachgewiesen werden können und um den Überblick zu behalten, sollten alle Kreditkartenbelege aus dem Urlaub aufbewahrt werden.

Auffälligkeiten bei Kreditkartenabrechnung immer nachgehen

Ihre Kreditkartenabrechnung sollten Sie jeden Monat genau kontrollieren und alle Abbuchungen nachvollziehen können.
Vor allem nach außergewöhnlichen Belastungen und nach Reisen sollte man die Kartenumsätze noch eine Zeit lang prüfen. Werden nicht nachvollziehbare Kreditkartenumsätze erkannt, sollten Sie sich sofort an Ihre kartenausgebende Bank wenden und die Abbuchung reklamieren.