Schluss mit Geoblocking

28.12.2018

Online ist es relativ einfach Verbraucher über den Tisch zu ziehen. Daher bedarf es überstaatlich geordneter Institutionen, die sich für die Verbraucher und ihre Rechte einsetzen. Ein besonderer Weg Verbraucher mehr zahlen zu lassen oder komplett von einem bestimmten Teil des Marktgeschehens auszugrenzen, ist das „Geoblocking“. Damit soll aber, dank einer neuen EU-Verordnung, ab sofort Schluss sein.

Schluss mit Geoblocking

EU-Verordnung zu Geoblocking

Die Tage des „Geoblocking“ sind für Verbraucher in der Europäischen Union (EU) bald schon Geschichte. Unter dem Begriff „Geoblocking“ wird eine spezielle Technik im Internet verstanden, bei der Anbieter Internetinhalte für bestimmte Regionen sperren können. Pünktlich zur Weihnachtszeit werden sich die Spielregeln im Online-Handel verändern. Online-Händler dürfen dank der neuen EU-Verordnung Kunden aus anderen EU-Ländern nicht mehr benachteiligen. Zuständig für die Kontrolle über die neuen Regeln der EU-Verordnung sind dann die Mitgliedsstaaten. Die 28 EU-Mitgliedsländer müssen selbst Behörden benennen, die vor Ort für die Kontrolle der Verordnung sorgen. Diese Behörden sind auch für die Festsetzung von Strafen bei Verstößen zuständig. Für Deutschland werden dann wahrscheinlich Behörden auf Länderebene zuständig sein. Die Geoblocking-Praktiken könnten allerdings auch nach Inkrafttreten der Regelung noch weiter begangen werden, da die EU-Mitgliedsländer bisher teilweise nachlässig waren und noch keine Behörden zur Kontrolle ernannt haben. Auf den Missstand beim Online-Shopping ist die EU aufmerksam geworden, durch eine Studie der EU-Kommission. Durch diese Studie wurde erstmals klar, wie stark ausländische Kunden benachteiligt werden.

Was wird sich genau ändern?

Mit der EU-Verordnung sollen die allermeisten Praktiken des Geoblockings verboten werden. Betroffen sind knapp 19 Prozent der 500 Millionen Verbraucher, die in der EU online auch in anderen EU-Mitgliedstaaten einkaufen. Die genauen Änderungen, die mit der neuen EU-Verordnung einhergehen, betreffen drei Situationen. So dürfen Händler die Preise für bestimmte EU-Länder nicht höher ansetzen, als in anderen EU-Ländern. Allerdings dürfen die Händler weiterhin selbst bestimmen in welche Länder sie ihre Produkte liefern. Der Kunde kann sich in diesem Fall aber das Produkt auch persönlich abholen oder auf eigene Rechnung den Transport zu sich nach Hause organisieren. Die gleiche Regelung gilt auch für elektronische Dienstleistungen, wie etwa Cloud-Dienste. Auch hierbei müssen die Preise in den verschiedenen EU-Ländern gleichbleiben. Zukünftig dürfen Verbraucher auch nicht mehr auf andere Internetseiten umgeleitet werden, wenn sie direkt von einem bestimmten Anbieter ein Produkt erwerben möchten. Aber nicht nur für die Verbraucher können von der neuen Regelung profitieren. Auch die Online-Händler können mit der neuen Regelung auf höhere Umsätze hoffen, sofern sie sich auch an die neuen Regeln halten.

Ausnahmen der Regelung

Auch wenn das neue Geoblocking-Verbot schon einige Situationen abdeckt, um Verbraucher in Zukunft vor höheren Preisen zu schützen, so deckt sie doch nicht alle Bereiche ab. Ausgenommen von der Regelung sind beispielsweise TV-Sender. Diese dürfen Kunden aus dem Ausland weiterhin blockieren, sodass sie online ihre Angebote nicht nutzen können. Das gleiche gilt für Finanzdienstleistungen für Privatkunden sowie Verkehrsdienstleistungen. Für diese Bereiche gibt es besondere Vorschriften, die nicht von der EU-Verordnung abgedeckt werden. Die EU-Kommission will für diese besonderen Bereiche aber in den kommenden zwei Jahren die Praxis untersuchen und prüfen lassen, um zu sehen, ob sie nachträglich noch in die neue Verordnung miteinbezogen werden sollten.

Bildquellen:

Michaela Zimmermann / MZ-Datenservice